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Mai 05/1999
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DIE ZUKUNFT DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTES AUS SICHT DER IM BUNDESTAG VERTRETENEN FRAKTIONEN

Auf dem Weg zur echten Volksvertretung?

Unionsgebäude

Vom 10. bis zum 13. Juni 1999 sind die Bürgerinnen und Bürger der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgerufen, in direkter Wahl die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu bestimmen. Nachdem bereits der Maastrichter Vertrag zu einer erheblichen Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments beigetragen hat, soll der am 1. Mai in Kraft getretene Amsterdamer Vertrag der Idee der Demokratisierung der Europäischen Union weiteren Vorschub leisten. In Blickpunkt Bundestag äußern sich die europapolitischen Sprecher der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen über die Zukunft des Europäischen Parlaments und über dessen Verhältnis zum Deutschen Bundestag.

Norbert Wieczorek, SPD
Norbert Wieczorek, SPD

Das Europäische Parlament ist für die Zukunft gut gerüstet

Rechtzeitig vor der Europawahl am 13. Juni 1999 ist der Vertrag von Amsterdam in Kraft getreten. Damit können die europäischen Bürgerinnen und Bürger ein Parlament wählen, dessen Kompetenzen durch den neuen Vertrag entscheidend gestärkt wurden. Bei aller berechtigten Kritik am Vertrag bleibt deshalb festzuhalten: Der große Gewinner der letzten Vertragsreform ist das Europäische Parlament. Zum einen hat es durch viele neue Bestimmungen gegenüber den anderen EU­Institutionen an Gewicht gewonnen. Zum anderen wurde für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit auch in einer erweiterten Europäischen Union die Obergrenze der EP­Sitze auf 700 festgelegt. Mit dieser Bestimmung wird verhindert, daß sich das Parlament einer Gemeinschaft, die in Zukunft 20, wenn nicht gar 25 Mitgliedstaaten umfassen wird, zu einer "chinesischen Volksversammlung" entwickelt und dann aufgrund der Größe nicht mehr in der Lage ist, einer geordneten parlamentarischen Arbeit nachzugehen.

Bis zum Vertrag von Amsterdam war es für EU­Bürger unmöglich, Brüsseler Entscheidungen nachzuvollziehen. Mit der Reduzierung der zahlreichen und sehr komplizierten Beschlußverfahren auf drei wird der Versuch unternommen, EU­Politik transparenter zu machen.

Die wichtigste Entscheidung für die Parlamentarisierung Europas liegt für mich in der Ausweitung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments. In wichtigen Bereichen der Gemeinschaftsrechtsetzung entscheidet das Europäische Parlament nun gleichberechtigt mit dem Ministerrat. Diese Mitentscheidungsrechte finden u. a. Anwendung auf die Bereiche Beschäftigung, die Sozialpolitik, die Gleichstellung von Männern und Frauen, den Umwelt­ und Gesundheitsschutz, die Verkehrspolitik und die Betrugsbekämpfung. Fast 70% aller legislativen Akte werden so gleichberechtigt von Rat und EP beschlossen. Unbefriedigend ist jedoch, daß andere entscheidende Politikfelder wie Agrar­, Industrie­, Wettbewerbs­ und Steuerpolitik auch weiterhin der alleinigen Entscheidungsgewalt des Rates vorbehalten sind. Bei der vorgesehenen Vertragsreform muß dies im Sinne der gleichberechtigten Mitentscheidung des EP geändert werden.

Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, wie wichtig eine umfassende Kontrolle der Arbeit der EU­Kommission ist. Die verstärkten Mitwirkungsrechte des EP bei der Wahl des Kommissionspräsidenten und der übrigen Kommission gehen deshalb in die richtige Richtung. Der neue Kommissionspräsident bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Er muß sich dann zusammen mit den übrigen Mitgliedern der Kommission, die ein Anhörungsverfahren durchlaufen müssen, einem Zustimmungsvotum des Parlaments stellen. Erst danach kann die gesamte Kommission von den Mitgliedsregierungen in gegenseitigem Einvernehmen ernannt werden.

Im Gegensatz zu den anderen EU­Institutionen, deren notwendige Reformen bei der Regierungskonferenz, die zum Vertrag von Amsterdam geführt hat, nicht geregelt werden konnten, ist das Europäische Parlament für die Zukunft gut gerüstet. Nun wird es in den nächsten Jahren darauf ankommen, wie die europäischen Parlamentarier ihre neuen Rechte nutzen. Denn trotz seiner unbestritten guten Arbeit ist es dem EP noch nicht hinreichend gelungen, von den Menschen in der Europäischen Union als ihre Volksvertretung voll akzeptiert zu werden. Deshalb sollten sich in Zukunft unsere Bemühungen darauf richten, die Präsenz des Europäischen Parlaments und seiner Mitglieder vor Ort zu stärken, damit so die oft beklagte Bürgerferne abgebaut werden kann.

Peter Hintze, CDU/CSU
Peter Hintze, CDU/CSU


Seit dem 1. Mai 1999: Europäisches Parlament deutlich gestärkt

Der seit dem 1. Mai 1999 gültige Vertrag von Amsterdam als Geschäftsgrundlage der Europäischen Union hat die Rechte des Europäischen Parlaments ganz erheblich gestärkt. Die Erweiterung der Rechte erstreckt sich sowohl auf die Personalentscheidungen in der Europäischen Union als auch auf die Gesetzgebung.

Zukünftig setzt das Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlaments bei der Benennung der Kommission bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein: Schon die Benennung eines Kommissionspräsidenten durch die Regierungen der Mitgliedstaaten bedarf der förmlichen Zustimmung des Europaparlaments. Und wie bisher bedarf die Einsetzung der gesamten Kommission nochmals des Segens der Volksvertretung. Dadurch hat das Europaparlament die Chance, bereits in der Frühphase der Kommissionsbildung Einfluß auf die Zusammensetzung der Kommission zu nehmen.

Bei der europäischen Gesetzgebung wurde das Mitentscheidungsverfahren, das dem Europaparlament die weitreichensten Mitwirkungsrechte garantiert, von 15 auf 38 Anwendungsfälle ausgedehnt. Dieses Verfahren gilt zukünftig für etwa 80 Prozent der Gesetzgebung, faktisch überall dort, wo der Rat mit Mehrheit entscheidet, mit Ausnahme von Teilen der Agrarpolitik. Das Gesetzgebungsverfahren wurde insgesamt vereinfacht, so daß zukünftig mehr Transparenz zu erwarten ist.

Das Europäische Parlament erhält im Kräftedreieck aus Rat, Kommission und Volksvertretung neues Gewicht. Dies wird sich auch auf die Arbeit und Struktur des Parlaments selbst auswirken. Nach wie vor wird das Abstimmungsverhältnis des einzelnen Abgeordneten dort sehr stark auch von länderspezifischen Interessen bestimmt. Dieses Interesse wird ein Stück weit zurücktreten, wenn die Entscheidungsfälle des Europäischen Parlaments gewichtiger und die politische Richtung deutlicher wird. Das Europaparlament wird sich mit wachsender Verantwortung dahingehend entwickeln, daß die in den Fraktionen gebündelten großen politischen Grundströmungen ihre Interessen in wichtigen Fragen auch immer geschlossen gemeinsam vertreten und durchsetzen.

Das Europaparlament wird so im engeren Sinne politischer werden. Auch in Zukunft wird es das Hauptinteresse des Europaparlaments sein, sich gegen einen überstarken Rat und eine mächtige Kommission zu behaupten. Wachsen wird das Interesse und die Fähigkeit, europäische Politik maßgeblich selbst zu gestalten. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas ist zu wünschen, daß sich die Machtverhältnisse in Europa mittelfristig ausbalancieren. Die Deutsche Bundesregierung muß deshalb auf der Regierungskonferenz über die zukünftige Struktur der Europäischen Union im Jahr 2000 dafür kämpfen, daß Europa dort, wo wir seine volle Handlungsfähigkeit brauchen, auch auf europäischer Ebene voll demokratisch kontrolliert und verantwortet wird.

Christian Sterzing B90/Die Grünen
Christian Sterzin, B90/DIE GRÜNEN

Entwicklung des Europäischen Parlaments noch lange nicht vollendet

Hinter der Klage über die "Machtlosigkeit des Europäischen Parlaments" verbirgt sich oft die Unkenntnis über seine wachsenden Kompetenzen. Richtig ist, daß das Europäische Parlament noch immer nicht in allen Bereichen als zweite gesetzgebende Kammer neben dem Ministerrat gleichberechtigt entscheiden kann. Auch der Amsterdamer Vertrag ist in der Zuweisung von mehr Kompetenzen an das Europäische Parlament nicht weit genug gegangen, auch wenn das Europäische Parlament durch neue Mitentscheidungsrechte an Einfluß gewonnen hat.

Das betrifft vor allem die Bereiche Verkehr, Sozial­, Gesundheits­, Struktur­ und Umweltpolitik. Allerdings gilt es zumeist nicht für die Gesamtbereiche, sondern wie z.B. bei der Beschäftigungspolitik darf das EP nur über Pilotprojekte mitentscheiden, aber sich nicht an der Feststellung beschäftigungspolitischer Leitlinien beteiligen.

Leider sind entsprechende Einflußmöglichkeiten im Bereich der gemeinschaftlichen Außen­ und Sicherheitspolitik und der Innen­ und Justizpolitik dem EP nicht eingeräumt worden, obwohl den nationalen Parlamenten hier wichtige Befugnisse entzogen wurden. Nur einige Bereiche der Innen­ und Justizpolitik sind in die erste Säule übertragen worden: Doch die üblichen Mitentscheidungsbereiche in der ersten Säule soll das Europäische Parlament in den praktisch so heiklen Bereichen der Asyl­ und Einwanderungspolitik frühestens nach fünf Jahren erhalten.

Mit der notwendigen Zustimmung des EP zur Ernennung des Kommissionspräsidenten hat das EP eine weitere wichtige Kompetenz erhalten. Das beharrliche Bemühen der Europaabgeordneten nach lückenloser Aufklärung hat letztlich den Rücktritt der Kommission im März zur Folge gehabt, nachdem der vom EP eingeforderte Bericht über Mißwirtschaft und Nepotismus in der Kommission vorgelegt wurde. Aus dem institutionellen Konflikt zwischen europäischen Abgeordneten und der Europäischen Kommission (als "europäischer Regierung") ist das Parlament als Sieger hervorgegangen. Das politische Gewicht des EP ist durch seinen Einsatz für Transparenz und wirksame Kontrollrechte gewachsen. Mit diesem neuen Gewicht wird es sich auch in der Prüfung der Kandidaten für die Kommissionsposten mit mehr Selbstbewußtsein für die Interessen eines bürgernahen Europas bewegen.

Aber trotz dieser Fortschritte ist allen EuropapolitikerInnen klar, daß weitere Reformen zur Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments notwendig sind, damit das EP zu einem echten Parlament wird. Aber die bevorstehenden institutionellen Reformen müssen auch genutzt werden, um über eine Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments hinaus das demokratische Defizit in der EU zu überwinden, damit sich die BürgerInnen in der EU besser vertreten und mit ihren Interessen wahrgenommen fühlen. Die durch den Amsterdamer Vertrag gewachsenen Kompetenzen des Europäischen Parlaments erfordern auch eine engere Kooperation zwiscchen dem Europäischen und den 15 nationalen Parlamenten. Für den Bundestag ist das eine Horizonterweiterung, für das EP die notwendige Rückkoppelung an die 15 nationalstaatlichen Realitäten. Die Entwicklung des EP ist noch lange nicht vollendet – genauso wenig wie die Europäische Union.

Helmut Haussmann, F.D.P.
Helmut Haussamnn, F.D.P.

Europäisches Parlament muß Wächter für die Bürgerinteressen sein

Das Europäische Parlament ist der eigentliche Gewinner des Vertrages von Amsterdam: Seine Mitwirkungsrechte sind erheblich ausgeweitet worden. Gleichzeitig hat das Parlament durch seine Haltung gegenüber der durch Miß­ und Vetternwirtschaft ausgelösten Krise der EU­Kommission an politischem Gewicht gewonnen. So konnte es die bisher noch nicht im Vertrag verankerten Prinzipien der persönlichen Verantwortung und der Rechenschaftspflicht der Kommissare vor dem Parlament faktisch durchsetzen. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung demokratisch legitimierter, europäischer Institutionen getan.

Diese Erfolge reichen aber noch nicht aus. Das Europäische Parlament muß mit allen Rechten und Pflichten einer echten Volksvertretung ausgestattet werden. Dazu gehört die Möglichkeit, einzelne Kommissare abzuwählen, das volle Gesetzesinitiativrecht und die Entscheidung über den gesamten EU­Haushalt. Angesichts der immer größeren Bedeutung, die den Rechtsakten der Europäischen Union für jeden einzelnen Bürger zukommt, wird eine demokratische Kontrolle von Rat und Kommission immer wichtiger. Die einzige europäische Institution, die direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, ist das Europäische Parlament. Diesen "Legitimationsvorsprung" kann und muß das Parlament dazu nutzen, in Europa eine breite Öffentlichkeit für die EU zu schaffen. Die größte Kritik der Bürger an der EU ist die mangelnde Transparenz. Das Parlament sollte die öffentliche Bühne darstellen, in dem alle europäischen Themen kontrovers diskutiert und den Bürgern nähergebracht werden. Dies ist in der aktuellen Situation besonders wichtig, wenn die zweite Rechtssetzungsinstitution, der Europäische Rat, mit überwältigender Mehrheit von nur einer politischen Richtung dominiert wird. Das Europäische Parlament kann dazu das notwendige Gegengewicht bilden. Der Vertrag von Amsterdam hat die Möglichkeiten dazu erhöht, indem das Parlament in mehr Bereichen mitentscheiden kann und die Zahl der unterschiedlichen Entscheidungsverfahren reduziert wurde.

Das Europäische Parlament muß der Wächter für die Bürgerinteressen sein. Dazu gehört auch, daß das Parlament überbordende Reglementierungswut verhindert und den Grundsatz der Subsidiarität strikt beachtet. Nur was auf europäischer Ebene besser gelöst werden kann als auf regionaler oder nationaler, darf auch in der EU behandelt werden.

Die Europäische Integration wird von den Bürgerinnen und Bürgern nur dann weiter akzeptiert und unterstützt werden, wenn sie sich mit diesem Europa auch identifizieren können, wenn sie also das Gefühl haben, auf die Entwicklung dieses Europas Einfluß zu haben. Die Europawahl am 13. Juni bietet dazu die Gelegenheit.

Manfred Müller, PDS
Manfred Müller, PDS

Demokratie, Sozialität, Frieden

Knapp zwei Jahre nach seiner Verabschiedung durch die Staats­ und Regierungschefs der EU trat am 1. Mai 1999 der Amsterdamer Vertrag in Kraft. Der Vertrag von Amsterdam steht für den Versuch, über institutionelle Reformen, eine koordinierte Beschäftigungspolitik sowie eine gemeinsame Außen­ und Sicherheitspolitik, die Europäische Union fit zu machen für die vielfältigen wirtschafts­, sozial­ und sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. In diesem Sinne wäre er zu begrüßen. Von entscheidender Bedeutung bleibt aber, ob die heute und morgen in den Mitgliedsländern der EU politisch Verantwortlichen genügend Kraft und Phantasie aufbringen, die einzelnen Vertragsparagraphen mit Leben zu erfüllen.

Amsterdam hat die Kompetenzen des Europäischen Parlaments in wichtigen Fragen gestärkt, und damit die institutionelle Demokratisierung der Union ein Stück weit vorangebracht. Daß innerhalb der EU eine reale Machtverschiebung von der Kommission hin zum Europäischen Parlament stattfindet, hat nicht zuletzt der geschlossene Rücktritt der Europäischen Kommission am 16. März deutlich gemacht. Trotzdem: Eine wirklich konsequente Reformierung aller EU­Institutionen hat Amsterdam nicht geleistet.

Gleichzeitig bedeuten die im Amsterdamer Vertrag festgeschriebenen neuen Kompetenzen für das Europäische Parlament eine echte Herausforderung für die Handlungsfähigkeit der Union. So bestimmt der Vertrag, daß das Parlament künftig nicht nur der Ernennung der Kommission in ihrer Gesamtheit, sondern vorab schon der Auswahl des Präsidenten zustimmen muß. Trotz aller Fehlleistungen der letzten Wochen und Monate, bleibt die Kommission der Motor der Union. Ihre Neukonstituierung nach den Ereignissen vom März sollte daher so schnell wie möglich erfolgen. Die Regierungen der EU­Staaten stehen in einer besonderen Verantwortung, von Anfang an Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen, die derart qualifiziert sind, daß sie das Europäische Parlament nicht ablehnen kann.

Auf dem bevorstehenden Kölner EU­Gipfel soll ein europäischer Beschäftigungspakt verabschiedet werden. Ein solcher Pakt kann jedoch nur dann einen nachhaltigen Beitrag zur Bekämpfung der europäischen Massenarbeitslosigkeit leisten, wenn er nicht von der gleichen monetaristischen Philosophie inspiriert ist, wie das unlängst in Berlin verabschiedete Reformpaket Agenda 2000. Ein wirklich innovativer europäischer Beschäftigungspakt sollte neben Maßnahmen zur allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit auch konkrete Ideen für gemeinsame europäische Projekte – vor allem zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – enthalten.

Natürlich ist all dies nur realisierbar im Rahmen einer Politik, die willens und fähig ist, einen sehr breiten und vielschichtigen Sicherheitsbegriff zu entwickeln. Auch hier bietet der Amsterdamer Vertrag mit seiner Orientierung auf eine Gemeinsame europäische Außen­ und Sicherheitspolitik einen Ansatzpunkt, der vor allem mit Blick auf die Zukunft und den Wiederaufbau der Bundesrepublik Jugoslawien nicht gering geschätzt werden sollte. Allerdings setzt eine Gemeinsame europäische Außen­ und Sicherheitspolitik einen gesamteuropäischen Konsens in außen­ und sicherheitspolitischen Angelegenheiten voraus. Ein solcher Konsens wiederum muß öffentlich erstritten werden. Vor allem das neue Europäische Parlament kann und sollte dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Damit sich Tragödien, wie sie sich derzeit auf dem Balkan abspielen, niemals wiederholen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905011
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