Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 6/99 Inhaltsverzeichnis >
Juli 06/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

UNTERRICHTUNG DURCH DEN BUNDESRECHNUNGSHOF

Sozialversicherung der Landwirte neu organisieren

(hh) Durch eine Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung können im Jahr mindestens 100 Millionen DM eingespart werden. Dies teilt der Bundesrechnungshof in seiner Unterrichtung ( 14/1101) mit.

Die Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist nach Meinung des Rechnungshofes "rechtlich zulässig und wirtschaftlich dringend geboten". Die heute bestehende Aufteilung auf drei Spitzenverbände und je 20 Träger für Unfallversicherung, Alterssicherung, Kranken­ und Pflegeversicherung sowie die Zersplitterung der Strukturen in der Informationstechnologie in 13 Rechenzentren und acht Entwicklungszentren sei zu aufwendig. Diese Strukturen würden jährlich weit über 600 Millionen DM kosten und seien nicht geeignet, vorhandene Energiepotentiale optimal auszuschöpfen. Um Einsparungen zu erzielen, sollen nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Aufgaben in einer Bundesversicherungsanstalt für Landwirtschaft gebündelt werden. Diese Bundesversicherungsanstalt soll als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung Träger der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung sein. Die heutigen Träger der Landesversicherungsanstalten sollen dann ihre Selbständigkeit verlieren und ihre Aufgaben "alsbald" auf die Bundesversicherungsanstalt überführen. Der Rechnungshof hat auch eine Übergangsfrist vorgesehen. Sie soll spätestens mit Ablauf des Jahres 2007 enden. In dieser Zeit sollen die Landesversicherungsanstaltsträger zunächst als unselbständige Regionalverwaltungsstellen der Bundesversicherungsanstalt bestehen bleiben. Die Folgen sollen durch Einräumung einer Übergangsfrist sozial abgefedert werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906033b
Seitenanfang
Druckversion