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Juli 06/1999
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Betriebsprüfungen einheitlich regeln

(fi) Die Bundesregierung soll eine bundeseinheitliche Regelung für den Rhythmus der Betriebsprüfung treffen. Dies verlangt die PDS in einem Antrag ( 14/1192).

Darin soll für alle Bundesländer verbindlich festgelegt werden, wie oft und in welchem Umfang Betriebsprüfungen stattfinden müssen. Durch ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung soll die Regierung darüber hinaus für eine zutreffende Besteuerung im Bundesgebiet eintreten und Mindeststandards für die Ausstattung der Steuerfahndung festlegen. Ferner fordern die Abgeordneten, in den Finanzämtern 10.000 Betriebsprüfer und 1.000 Steuerfahnder einzustellen und die Hälfte der Mehreinnahmen durch die verstärkten Steuerprüfungen im ersten Jahr bei den Ländern zu belassen, damit diese Ausgebildete in die Landesfinanzverwaltung übernehmen können.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906033c
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