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November 10/1999
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Gesundheitsschutz der Verbraucher gewährleisten

(lw) Die Bundesregierung hat gegenüber der Europäischen Kommission eindeutig erklärt, dass eine Aufhebung des Importverbotes für britisches Rindfleisch nur dann in die Wege geleitet wird, wenn der vorbeugende Gesundheitsschutz des Verbrauchers auf der Grundlage des geltenden EG­Rechts gewährleistet ist. Daran erinnerte die Regierung am 10. November im Landwirtschaftsausschuss, als sie über den aktuellen Stand der Bekämpfung der Rinderseuche BSE berichtete.

Am 1. Oktober sei bekannt geworden, dass die französische Regierung Bedenken gegen eine Lockerung des Ausfuhrverbots für britisches Rindfleisch habe, wobei sie sich auf eine Stellungnahme der Nationalen Agentur für Lebensmittelsicherheit bezogen habe. Das Bundesgesundheitsministerium habe die Europäische Kommission noch am gleichen Tag gebeten, diese französischen Bedenken so schnell wie möglich von den wissenschaftlichen Gremien bewerten zu lassen. Nach einer einstimmigen Stellungnahme des wissenschaftlichen Lenkungsausschusses der Europäischen Kommission enthielten die französischen Unterlagen keine neuen wissenschaftlichen Informationen, epidemiologische Daten oder andere Hinweise, die nicht bereits vom Lenkungsausschuss begutachtet worden wären.

Herkunft erkennbar machen

Anfang November habe Frankreich in Brüssel seine grundsätzliche Bereitschaft bekräftigt, eine Lockerung des Exportverbots mitzutragen. Im Einzelhandel müssten die britische Herkunft des Rindfleisches und daraus hergestellter Erzeugnisse für den Käufer allerdings klar erkennbar sein. Das derzeitige EG­Recht stelle dies nicht ausreichend sicher. Im Vorfeld einer Bund­Länder­Besprechung haben nach Regierungsangaben sieben Bundesländer zum Ausdruck gebracht, dass sie gegen die Lockerung des Ausfuhrverbotes für britisches Rindfleisch sind.

BSE ist eine infektiöse neurologische Erkrankung des Rindes. Die ersten Fälle waren im April 1985 in Großbritannien aufgetreten. Nachdem Gegenmaßnahmen eingeleitet worden seien, sei die Zahl der jährlich festgestellten Fälle stetig gesunken und habe in diesem Jahr (bis 5. Oktober) 2.249 Fälle betragen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910049a
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