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November 10/1999
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Inspektionen in Industriebetrieben

(um) Industrieanlagen sollen auf ihre Umweltauswirkungen in Europa inspiziert werden können. Eine entsprechende Empfehlung der Europäischen Kommission zur Festlegung von Mindestkriterien (Rats-Dok. Nr. 5086/99) nahm der Umweltausschuss am 3. November zur Kenntnis.

Die Regierung hatte darauf verwiesen, dass zwar das Europaparlament den Erlass einer Richtlinie gefordert habe, es dagegen jedoch auch Widerstände, etwa vom Bundesrat, gebe. Die SPD sah es als bedeutsam an, dass auch kerntechnische Anlagen in die Empfehlung einbezogen werden. Notwendig seien auch Kriterien für die Ausbildung der Inspektionsbeamten. Die CDU/CSU begrüßte Anstrengungen für die Umsetzung des Umweltrechts, beklagte jedoch das "hohe Abstraktionsniveau" der Empfehlung. Konkrete Maßnahmen seien indes erforderlich. Die F.D.P. betonte, sie schließe sich der Empfehlung des Bundesrates an. Bündnis 90/Die Grünen regten wegen der Vorbehalte des Bundesrates eine Rahmenrichtlinie an, so dass die Umweltinspektion den Kriterien entsprechend vorgenommen werden könne. Die PDS sah die Empfehlung als Schritt "in die richtige Richtung" an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910052c
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