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März 02/2000
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Stromerzeugung aus KWK­Anlagen sichern

(wi) SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die PDS wollen die Energieerzeugung in Kraft­Wärme­Kopplung (KWK) sichern, die durch den liberalisierten Strommarkt bedroht ist. Dazu haben sie Gesetzentwürfe vorgelegt, die der Bundestag am 25. Februar zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat. Der Ausschuss hatte zwei Tage zuvor eine Anhörung dazu für den 13. März beschlossen.

Im Koalitionsentwurf ( 14/2765) heißt es, KWK­Anlagen könnten einen Wirkungsgrad von über 80 Prozent erreichen, während er bei konventionellen Anlagen bei 30 bis 40 Prozent liege. Die Marktöffnung stelle vor allem Energieversorger mit hohem KWK­Anteil vor Übergangsprobleme. Aufgrund der Preisentwicklung würden zunehmend industrielle KWK­Anlagen gefährdet und neue Anlagen schon jetzt kaum mehr errichtet, heißt es in dem Gesetzentwurf, der nur Unternehmen und Anlagen berücksichtigt, die vor 2000 gegründet wurden oder in Betrieb waren.

Der KWK­Anteil muss dem Entwurf zufolge mindestens 25 Prozent der Gesamtleistung des Unternehmens und mindestens 10 Prozent an dessen Stromerzeugung betragen. Die Netzbetreiber sollen KWK­Anlagen an ihr Netz anschließen, den KWK­Strom abnehmen und ihn mit 9 Pfennigen pro Kilowattstunde vergüten. Die Vergütung soll jährlich um einen halben Pfennig gesenkt werden.

Darüber hinaus ist ein Belastungsausgleich zwischen den Netzbetreibern vorgesehen. Er soll 3 Pfennig pro Kilowattstunde für die zu vergütende Strommenge betragen. Auch dieser Ausgleichsbetrag soll jährlich um einen halben Pfennig sinken. Das Gesetz soll spätestens Ende 2004 außer Kraft treten.

PDS will Zertifikate

Die PDS empfiehlt in ihrem Entwurf ( 14/2693) den langfristigen Ausbau des KWK­Anteils am Stromabsatz durch eine jährlich festgelegte KWK­Pflichtquote für jeden Stromverkäufer oder ­eigenerzeuger ab 2001. Der Wirkungsgrad der KWK­Anlage soll mindestens 70 Prozent betragen. Die Fraktion will auch handelbare KWK­Stromzertifikate einführen, die vom Stromverkäufer oder ­eigenerzeuger zugekauft werden müssen, wenn der Anteil des verkauften oder eigenerzeugten KWK­Stroms die Quote unterschreitet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002026b
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