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März 02/2000
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VEAG THEMA IN ZWEI AUSSCHÜSSEN

Regierung sieht Eigentümer des Ost­Stromversorgers in der Pflicht

(wi) Die Gesellschafter des ostdeutschen Energieversorgungsunternehmens Vereinigte Energiewerke AG (VEAG) haben sich in den Privatisierungsverträgen von 1994 dazu verpflichtet, die Braunkohleverstromung in den neuen Ländern sicherzustellen. Darauf verwies Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) am 23. Februar im Wirtschaftsausschuss, als er zum Stand der Überlegungen zur Zukunft der VEAG berichtete.

In den Verträgen sei nicht geregelt, dass der Staat Hilfeleistung geben müsse, um die Braunkohleverstromung sicherzustellen. Die Eigentümer, die Energiekonzerne Preussen Elektra, Bayernwerk und RWE sowie eine Energiebeteiligungsholding, sind nach den Worýen Müllers verpflichtet, dieses Unternehmen in die Zukunft zu führen. Zur Liquiditätssicherung hätten sie der VEAG ein Darlehen von .1 Milliarde DM zur Verfügung gestellt. Erforderlich sei eine dauerhafte Lösung, bei der alle Beteiligten auf lange Sicht wüssten, woran sie sind. Eine dauerhafte Absatzsicherung hält der Minister für möglich, wenn die Eigentümer Bezugsverträge mit der VEAG abschließen und damit den fehlenden Absatz von 50 Terrawattstunden Strom ausgleichen würden.

Müller berichtete, dass sich andere Stromunternehmen um Anteile an der VEAG bewerben. Dazu müssten sie sich aber mit den Eigentümern in Verbindung setzen. Für ihr Engagement könnten die potenziellen Eigentümer keinen staatlichen Schutz wie etwa eine Braunkohlenumlage verlangen.

Ziel sei es, einerseits die Braunkohleverstromung zu sichern und zum anderen in den neuen Ländern Strompreise wie in Westdeutschland zu ermöglichen, sagte der Minister. Die Regionalgesellschaften seien verpflichtet, Strom von der VEAG zu kaufen. Wenn sie von dieser Pflicht befreit würden, könnte es im Osten zu Strompreisen wie im Westen kommen. Das Thema werde Mitte März mit den Vorständen der Energiekonzerne erörtert.

Bündnis 90/Die Grünen betonten, Ziel müsse es sein, die VEAG zu erhalten. Die Regionalverträge sollten möglichst bei der VEAG verbleiben. Mit dem Ziel, die Braunkohleproduktion zu sichern und günstige Strompreise zu erreichen, stimme man überein, erklärte die CDU/CSU. Die VEAG­Eigentümer könnten selbst die Frage beantworten, wo sie die 50 Terrawattstunden Strom verkaufen. Auch für die F.D.P. bildet diese Strommenge, die am Markt nicht benötigt werde, das Kernproblem. Für die SPD ermöglicht das Darlehen an die VEAG einen begrenzten zeitlichen Aufschub. Das Unternehmen "verfrühstücke" sein Eigenkapital. Daher sollten die Gespräche Mitte März eine dauerhafte Lösung bringen.

Im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hatte die Bundesregierung am 16. Februar berichtet, die Anteilseigner der VEAG stünden in der Verantwortung und müssten ihre eingegangenen Verpflichtungen einhalten. Für die Regierung geht es nach eigenen Angaben um eine langfristige Beteiligungslösung, damit die Verstromung ostdeutscher Braunkohle gesichert wird, und um den Erhalt der VEAG. Das Unternehmen könne die Senkung der Stromabgabepreise an die Regionalversorger um zwei Pfennig pro Kilowattstunde als "Anpassung an den Markt" nicht verkraften. Zur Liquiditätssicherung hätten die Anteilseigner daher das Darlehen von 1 Milliarde DM zugesagt.

Synergieeffekte erhofft sich die Regierung aus der geplanten Fusion der VEAG mit der Lausitzer Braunkohle AG (Laubag) im kommenden Jahr. Einen Konkurs der VEAG schloss die Regierung aus.

Die F.D.P. betonte, durch den Privatisierungsauftrag sei auch der Bund betroffen. Dadurch habe sich das Bundeswirtschaftsministerium auf das Stabilisierungsmodell eingelassen. Für die CDU/CSU­Fraktion liegt die zentrale Frage in der Selbstständigkeit der VEAG. Wenn ihr der Stromhandel entzogen würde, hätte sie keine Aufgabe mehr. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, die kapitalstarken Anteilseigner müssten mit der neuen Wettbewerbssituation zurechtkommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002027a
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