Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 11/2000 >
November 11/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ANHÖRUNG

Experten wollen Verbesserung von Pflegeleistungen

(ge) Die Qualität und der Umfang der Pflegeleistungen, insbesondere für Demenzkranke, sollen verbessert werden. Dafür hat sich am Mittwochnachmittag die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Zukunft der sozialen Pflegeversicherung ausgesprochen. Im Mittelpunkt standen Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/4391) sowie der CDU/CSU ( 14/3506).

Auch sie hatten sich dafür ausgesprochen, die Versorgung psychisch Kranker in der Pflegeversicherung auszuweiten. Nach Ansicht der Koalition gibt es nach wie vor Mängel und Defizite bei der Ausgestaltung und Durchführung der Pflegeversicherung. Sie beabsichtige deshalb Maßnahmen, um die Pflegeversicherung noch in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln und sie innerhalb der vorgesehenen Rahmenbedingungen zu verändern. Nach dem Willen der CDU/CSU soll das Parlament die Bundesregierung auffordern, die Absenkung der Bemessungsgrundlage für die Beiträge der Empfänger von Arbeitslosenhilfe in die soziale Pflegeversicherung rückgängig zu machen. Auf diese Weise könne die finanzielle Lage der Versicherung deutlich verbessert werden.

Leistungsrecht der Pflege individuell flexibilisieren

Harald Kesselheim vom AOK-Bundesverband wies auf die verbesserungswürdige Situation Demenzkranker hin. Das Leistungsrecht der Pflegeversicherung müsse so flexibilisiert werden, dass die Betroffenen ein auf ihre individuelle Situation bezogenes Betreuungsangebot auch im niedrigschwelligen Bereich in Anspruch nehmen könnten. Auch Dr. Peter Pick sah im Namen des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände einen Hilfsbedarf für Menschen mit schweren Hirnleistungs- und Verhaltensstörungen. Diese seien im Pflegeversicherungsgesetz nicht ausreichend berücksichtigt. Die für die Pflege dieser Personengruppe von der Bundesregierung vorgesehenen 500 Millionen DM seien zu knapp bemessen, erklärte der Sachverständige weiter. Grundsätzlich wiesen die vorliegenden Anträge aber in die richtige Richtung, um Schwachstellen der Pflegeversicherung zu beseitigen. Herbert Weisbrod-Frey von der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr dagegen machte in einer schriftlichen Stellungnahme keine entscheidenden Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Pflege seit Einführung der Versicherung aus. Die öffentliche Hand müsse zu erwartende Defizite der Pflegeversicherung tragen, damit das Lebensrisiko der Pflegebedürftigkeit sozial abgesichert sei. Aus Beiträgen allein könne eine bedarfsgerechte Versorgung der Betroffenen auf Dauer nicht sichergestellt werden.

Personalsituation in vielen Heimen bedenklich

Nach Ansicht von Herbert Mauel vom Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste muss über notwendige Leistungsverbesserungen diskutiert werden können. Es müsse möglich sein, die dafür nötigen Finanzmittel bereitzustellen. Stefan Weber vom Sozialverband Deutschland vertrat die Auffassung, die Personalsituation in vielen Heimen und auch in der häuslichen Pflege sei oftmals überaus bedenklich. Auch im Hinblick auf die wachsenden Anforderungen und die Zunahme schwer- und schwerstpflegebedürtiger Menschen in Heimen solle der Pflegekräfteanteil 60 Prozent betragen. Professionalität in der Pflege trage in hohem Maße zur Sicherung der Qualität und zur Vermeidung von Missständen bei. Darüber hinaus müsse auch die dauerhafte Fort- und Weiterbildung des Pflegepersonals sichergestellt werden, so der Sachverständige weiter.

Außerdem solle die Kontrolle durch die Heimaufsicht insgesamt verstärkt werden. Sie müsse personell in der Lage sein, Beratungs- und Überprüfungsfunktionen effektiv wahrzunehmen. In den Augen des Sachverständigen muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung eng mit der Heimaufsicht zusammenarbeiten und ebenso wie die Heimaufsicht berechtigt werden, Kontrollen durchzuführen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011036b
Seitenanfang
Druckversion