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November 11/2000
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INITIATIVEN DER OPPOSITION OHNE MEHRHEIT

Psychotherapeuten nicht rückwirkend besser vergüten

(ge) Der Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. November einen Gesetzentwurf der F.D.P. ( 14/3086) abgelehnt, wonach die gesetzlichen Krankenkassen das Budget für psychotherapeutische Leistungen rückwirkend für das Jahr 1999 so anpassen sollten, dass die Therapeuten ein durchschnittliches Arzteinkommen erreichen. Abgelehnt wurde auch ein Antrag der PDS ( 14/2929) mit ähnlicher Zielrichtung.

Für die Vorlage der F.D.P. stimmten CDU/CSU und F.D.P., während SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS der Initiative nicht folgten. Nach dem Willen der Liberalen sollten sich außerdem Erwachsene wieder mit 10 DM pro Therapiesitzung selbst beteiligen. Des Weiteren verlangten die Parlamentarier Härtefallregeln, so dass kein Patient wegen zu geringen Einkommens auf psychotherapeutische Hilfe verzichten müsse.

Zur Begründung hieß es, die finanzielle Situation der psychotherapeutischen Praxen sei durch ein Zusammenspiel diverser Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Gesundheitsreform 2000 sehr schwierig geworden.

Diese Gesetzeslage habe insbesondere in den neuen Bundesländern zu nicht länger hinnehmbaren Auswirkungen geführt. Daher ist in den Augen der F.D.P. eine Gesetzesänderung nötig, die den psychotherapeutischen Praxen ein kostendeckendes Arbeiten ermöglicht und verhindert, dass die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr gerät.

Die PDS hatte in ihrem Antrag gefordert, das Budget des Jahres 1999 für psychotherapeutische Leistungen nachträglich anzuheben.

Die Fraktionen der Sozialdemokraten, der CDU/CSU, der Bündnisgrünen und der Liberalen votierten gegen die Initiative. Dort heißt es weiter, die Selbstverwaltung der Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen solle in die Lage versetzt werden, die Therapeuten existenzsichernd zu vergüten und die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten und schrittweise zu verbessern. Nach den Plänen der PDS sollen beide Seiten der Vertragsparteien an der Aufstockung der finanziellen Mittel beteiligt werden.

Die Parlamentarier begründen den Antrag damit, das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz habe sich als "völlig unzureichend" erwiesen. Die Honorierung psychotherapeutischer Behandlungen sei vielerorts unter das Niveau gesunken, welches für die Aufrechterhaltung der Praxen benötigt werde. Das Gesetz habe das Gegenteil der ursprünglichen Intentionen erreicht.

Weiter erklären die Abgeordneten, angesichts der geringen Zahl niedergelassener Psychotherapeuten gelte dies insbesondere für die neuen Bundesländer. In manchen Regionen drohe der Zusammenbruch der Versorgung, da die Existenzgefährdung der Praxen dramatische Formen annehme.

Laut PDS sind Bemühungen zur Verbesserung der Situation bisher daran gescheitert, dass die Krankenkassen sich nicht an einer zusätzlichen Finanzierung beteiligen wollten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0011/0011037a
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