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01/2002
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ENTSCHEIDUNG NACH LANGER DEBATTE

Import embryonaler Stammzellen nur unter engen Voraussetzungen zulassen

(re) Nach fünfeinhalbstündiger Debatte hat der Bundestag am 30. Januar entschieden, den Import humaner embryonaler Stammzellen grundsätzlich zu verbieten und nur unter engen Voraussetzungen zuzulassen. Einem so überschriebenen Antrag von 187 Abgeordneten mehrerer Fraktionen ( 14/8102) stimmten in der zweiten namentlichen Abstimmung 339 Abgeordnete zu. Der Antrag von 231 Abgeordneten verschiedener Fraktionen ( 14/8101), den Import embryonaler Stammzellen zu verbieten, erhielt 266 Stimmen.

Während der namentlichen Abstimmung zu den Stammzellen-Anträgen

Während der namentlichen Abstimmung zu den Stammzellen-Anträgen

In der vorangegangenen ersten namentlichen Abstimmung hatten die Importgegner mit 263 Stimmen noch die Mehrheit, gefolgt von 225 Stimmen für den Antrag 14/8102. Der dritte Antrag ( 14/8103), den 26 Abgeordnete verschiedener Fraktionen unterschrieben hatten und der für eine "verantwortungsbewusste Forschung an embryonalen Stammzellen für eine ethisch hochwertige Medizin" plädierte, hatte mit 106 Befürwortern die wenigsten Stimmen auf sich vereinigen können. Der Debatte lag der Teilbericht "Stammzellenforschung" der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" ( 14/7546, siehe Seite 22) zu Grunde.

Verbrauch entgegenwirken

Den Antrag, der schließlich die Mehrheit fand, stellte die Abgeordnete Margot von Renesse (SPD) als erste Rednerin vor. Danach soll der Bundestag ein Gesetz verabschieden, das dem Verbrauch weiterer Embryonen zur Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen entgegenwirkt. Der Import solcher Stammzellen sei für öffentlich wie privat finanzierte Vorhaben grundsätzlich zu verbieten und nur ausnahmsweise für Forschungsvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen, so die Forderung der Abgeordneten.

So dürften Alternativen wie die Forschung am Tiermodell oder die Verwendung anderer Arten von menschlichen Stammzellen für das Ziel des Forschungsvorhabens nicht vergleichbar Erfolg versprechend sein. Auch müsse der Import embryonaler Stammzellen auf bestehende Stammzelllinien, die zu einem bestimmten Stichtag etabliert wurden, beschränkt werden. Dadurch werde sichergestellt, dass keine weiteren Embryonen getötet werden, um daraus Stammzellen für die Einfuhr nach Deutschland zu gewinnen.

Ebenso müsse das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen aus einem Embryo vorliegen. Ferner sei nachzuweisen, dass das Forschungsvorhaben für den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn "hochrangig" ist. Die ethische Vertretbarkeit sei durch eine zentrale Ethikkommission zu prüfen. Eine Kontrollbehörde habe dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für den unterlegenen Antrag hatte Hermann Kues (CDU/CSU) zunächst gesprochen. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Import von Stammzellen, die aus menschlichen Embryonen gewonnen worden sind, nicht zuzulassen. Ethisch unproblematische Alternativen wie die Forschung an adulten ("erwachsenen") Stammzellen seien verstärkt zu fördern. Das Importverbot sollte durch eine gesetzliche Regelung klargestellt werden. Würde man den Import zulassen, so die Antragsteller, würde man die Forschung an embryonalen Stammzellen höher bewerten als die Menschenwürde, die dem Embryo von Anfang an zukomme, heißt es in der Begründung des Antrags.

Für den Antrag, der in der ersten Abstimmung am wenigsten Stimmen erhalten hatte, sprach als erste Rednerin Ulrike Flach (FDP). Empfohlen wurde darin eine Regelung, die den Import embryonaler Stammzelllinien für die Grundlagenforschung oder zur Entwicklung diagnostischer und therapeutischer Verfahren ermöglicht. Voraussetzung sei, dass es sich dabei um Embryonen handelt, die bei der künstlichen Befruchtung nicht genutzt und für hochrangige Forschungszwecke gespendet wurden. Eine Kommission müsse dem Forschungsprojekt unter wissenschaftlichen und ethischen Aspekten zugestimmt haben. Auch sollte ein zentrales Stammzellregister eingerichtet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201021a
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