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04/2002
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Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen ist grundsätzlich verboten

(bf) Die Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen ist "grundsätzlich verboten". Dem entsprechenden Gesetzentwurf ( 14/8394) von 115 Abgeordneten der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen stimmte das Plenum in der vom Bildungs- und Forschungsausschuss geänderten Fassung am 25. April zu. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 360 Abgeordnete, 190 stimmten dagegen und 9 enthielten sich.

Die Einfuhr und Verwendung setzt die Genehmigung durch eine staatliche Kontrollbehörde voraus, heißt es weiter. Die Genehmigung soll nur dann erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzungen sind: Es dürfen nur solche Stammzellen eingeführt und verwendet werden, die am 1. Januar 2002 bereits vorhanden waren; Einfuhr und Verwendung dürfen nur zu Forschungszwecken und nur zur Verfolgung hochrangiger Forschungsziele erfolgen; gleichwertige Erkenntnisse sind mit tierischen Zellen oder anderen menschlichen Zellen nicht zu erreichen; die Stammzellen wurden aus Embryonen gewonnen, die zur Herbeiführung einer Schwangerschaft gezeugt, aber aus Gründen, die nicht an ihm selbst liegen, nicht mehr implantiert wurden. Die zuständige Genehmigungsbehörde soll das Robert- Koch-Institut/Paul-Ehrlich-Institut in Berlin sein. Weiter werden durch den Gesetzentwurf die Einrichtung und die Aufgaben einer zentralen Ethik-Kommission für Stammzellenforschung für die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen geregelt. Zugestimmt hat das Plenum dabei auch einem Änderungsantrag von vier Abgeordneten der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der sicherstellt, dass die Strafbarkeit einer in Deutschland begangenen Anstiftung und Beihilfe zu einer im Ausland erfolgten, dort nicht strafbaren Verwendung von embryonalen Stammzellen bestehen bleibt ( 14/8876). Abgelehnt hingegen hat das Plenum Änderungsanträge der FDP-Fraktion ( 14/8869), von 76 Abgeordneten ( 14/8922) und eines einzelnen Abgeordneten ( 14/8925). Das Plenum folgte einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ( 14/8846).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204064a
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