Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 03 / 17.01.2005
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Kompetenzen bei der Überwachung des Wettbewerbs nicht "zerfasern"

Bundeskartellamt und Regulierungsbehörde

Wirtschaft und Arbeit. Die FDP fordert die Bundesregierung auf, eine weitere "Zerfaserung" wettbewerbsrechtlicher Kompetenzen in Deutschland zu verhindern. Hintergrund ist die Wettbewerbsüberwachung durch das Bundeskartellamt und durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die künftig auch für die Energiemärkte zuständig sein soll. In einem Antrag (15/4561) plädieren die Liberalen dafür, keine weiteren "Parallelstrukturen" in der Wettbewerbsaufsicht zuzulassen und weitere sektorale Wettbewerbsbehörden abzulehnen, um Interesseneinflüsse bei Entscheidungen so gering wie möglich zu halten. Außerdem soll die Regierung auf ein von der EU-Kommission unabhängiges Europäisches Kartellamt als oberste EU-Wettbewerbsbehörde hinwirken und bestehende Wettbewerbsbehörden in ihrer Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stärken.

Ersetzt werden soll im Telekommunikationsgesetz das Einzelweisungsrecht durch ein allgemeines Weisungsrecht, um "jeden Anschein der politischen Einflussnahme auf wettbewerbsrechtliche Entscheidungen" zu vermeiden. Die Führung der Regulierungsbehörde sollte wie beimBundeskartellamt beamtenrechtlich besetzt werden - ohne einen zusätzlichen "politischen" Vizepräsidenten. Die Fraktion erläutert, die 1995 gegründete Regulierungsbehörde sei ursprünglich als vorübergehende Einrichtung gedacht gewesen, um Post und Telekommunikation in den Wettbewerb zu überführen. Inzwischen sei klar, dass vor allem das Telekommunikationsnetz als natürliches Monopol länger kontrolliert werden müsse, um Wettbewerb herzustellen. Obwohl die Regulierung frei sein müsse von politischer Einflussnahme, sei dem Bundeswirtschaftsminister 2004 erstmals ein Einzelweisungsrecht eingeräumt worden. Die FDP bezeichnet das als "ordnungspolitischen Dammbruch", der die Unabhängigkeit der Behörde in Frage stelle. Sachgerechter wäre es gewesen, die Kompetenz dem Bundeskartellamt zuzuweisen. Die politische Entscheidung gebe der Regulierungsbehörde "faktische Bestandsgarantie".


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.