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Präimplatationsdiagnostik
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PID Hilfe für Paare mit hohem genetischen Risiko zur Erfüllung des Kinderwunsches

  16.02.01 Werner Lensing, CDU / CSU-Fraktion
Vorbemerkung:

Der Anwendung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) können verschiedene Zielrichtungen zugrunde liegen.

Die nachfolgenden Thesen beziehen sich auf die Diskussion um eine Zulassung der PID in Fällen schwerster genetischer Vorbelastung der Eltern, um diesen und dem ungeborenen Kind einen nachfolgenden belastenden Schwangerschaftsabbruch wegen einer zu erwartenden schweren Behinderung des Kindes zu ersparen.

Dieses betrifft grundsätzlich nicht die Fälle, in denen eine äin-vitroô-fertilisation (IVF) normalerweise indiziert ist, nämlich zur Überwindung von Problemen eines Paares, auf natürlichem Wege ein Kind zu bekommen. Um eine PID in Anspruch nehmen zu können, müssten auch normal zeugungsfähige Paare - allerdings mit schwerster genetischer Vorbelastung - den Umweg über die IVF in Kauf nehmen.

Thesen:

Die Zuerkennung eines nur abgestuften Lebensrechts des Embryos ist abzulehnen.
Der menschliche Embryo entwickelt sich von Anfang an als Mensch.
Wie die Regelungen zur Indikation eines Schwangerschaftsabbruchs zeigen, kann es Situationen geben, in denen die Rechtsposition des Embryos in der Abwägung mit der Rechtsposition der Mutter unterliegt.
Mit der PID können Fälle mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, in denen absehbar ist, dass es zu einem Schwangerschaftsabbruch kommen wird, sobald der Embryo implantiert ist. Dies gilt insbesondere, wenn bereits ein Schwangerschafts-abbruch aus einer entsprechenden Konfliktlage heraus vorgenommen wurde.
Ein Bewertungswiderspruch liegt dann vor, wenn ein Verbot der PID allein mit einem Hinweis auf die Schutzwürdigkeit des Embryos aufrecht erhalten wird, ein natürlich gezeugter Embryo vor der Einnistung in der Gebärmutter aber nur relativ geschützt wird, da Verhütungsmethoden wie die äSpiraleô zulässig sind und in einem späteren Lebensstadium auch ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist.
Aus Sicht eines Staates, der die Rechte aller Betroffenen ebenso zu achten wie zu gewährleisten hat, ist die Frage zu stellen, ob bzw. warum der Staat betroffenen Paaren die PID vorenthalten darf.
Auch der Status Quo, der durch das EmbryonenschutzG bestimmte Handlungen verbietet, kann nicht ohne weiteres - zumindest nicht ohne Darlegung des Schutzzwecks dieses Gesetzes - zur Begründung dienen. Es stellt sich somit die Frage, ob die Verbote weiter aufrecht zu erhalten sind.
Die Indikation für die hier in Frage stehenden Anwendung einer PID muss im Fall der Zulassung eng auf Fälle begrenzt sein, in denen es ohne die PID zur Implantation des Embryos und nach aller Wahrscheinlichkeit zu einem Schwangerschaftsabbruch kommen würde.

Einem Dammbruch, der die Selektion von Embryonen ohne entsprechende Konfliktsituationen ermöglichen könnte, wäre unbedingt vorzubeugen.

Es wäre jedoch schwierig, wenn nicht unmöglich, die Situationen, in denen absehbar ist, dass es zu einem Schwangerschaftsabbruch kommen wird, sobald der Embryo implantiert ist, in einem gesetzlichen Tatbestand zu beschreiben, da in jedem Einzelfall eine Beurteilung der vorliegenden Konfliktsituation notwendig wäre.

Folglich wäre es notwendig, jemandem die Beurteilung zu übertragen, ob die Anwendung der PID im konkreten Einzelfall gerechtfertigt ist.
Eine entsprechende Übertragung der Entscheidung auf die Frau, die Eltern oder einen Arzt (insbesondere den behandelnden Arzt) scheidet aus, da Einzelpersonen (und insbesondere persönlich involvierte Personen) mit der Übernahme der Verantwortung für die Entscheidung und deren Folgen regelmäßig überfordert sein dürften. Hierfür sprechen auch Erfahrungen aus dem Bereich der Schwangerschaftsabbrüche, in dem gerade bei der medizinischen Indikation die Last der Verantwortung oftmals allein der schwangeren Frau aufgebürdet wird.
Diskussionswürdig ist allerdings die Möglichkeit, ob die Zulassung einer PID im Einzelfall an die Entscheidung eines unabhängigen, interdisziplinär besetzten Gremiums geknüpft werden kann.

  21.02.01 Michaela Muscheid michaela@schnecken-haus.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihren Beitrag habe ich mit grossem Interesse gelesen. Ich würde, wenn in der BRD erlaubt, eine PID durchführen lassen. Mein Mann ist von einem genetischen Defekt betroffen. 3 Schwangerschaften endeten aufgrund einer diagnostizierten Translokation in einer Fehlgeburt. Die Hoffnung auf ein gesundes Kind auf normalem Wege liegt bei 50 %. Für uns bleibt nur der Weg der IVF mit PID im Ausland. Vielleicht schauen Sie sich hierzu mal meine Seite im Internet an: http://www.schnecken-haus.de . Sie werden feststellen, dass es viele Betroffene zu diesem Thema gibt.
Fazit: PID ebenfalls in der BRD erlauben und somit vielen Paaren die Chance auf ein gesundes Kind geben!

  22.02.01 Harald Morun harald.morun@oetv.de
Nachdem die Träume einiger Mediziner und Arbeitgeber bereits in die Richtung gingen, Genomanalysen bei Einstellungsuntersuchungen als Grundlage von Arbeitsverträgen vorschreiben zu wollen, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt in eine Richtung, die als Menschenverachtend angesehen, und auch so benannt werden kann. Im Falle der Genomanalysen bei Arbeitnehmern (die in keinster Weise Aussagekraft besitzt über eine evtl. höhere Anfälligkeit für Krankheiten) drängte sich unwillkürlich der Gedanke von Berufsverboten aufgrund falscher Gene auf.Und wohlgemerkt, dieses alles ohne jede Wissenschaftliche Erkenntnis, wie sich das Erbmaterial auf die Entwicklung des Menschen später und unter Einfluss von Umwelt und Psyche auswirkt. Hier wurde bereits mit dem Gedanken gespielt,den vorbeugenden Gesundheitsschutz in die zweite Reihe zu drängen.Und statt dessen nur noch sogenannte "Gentechnisch unbedenkliche" Menschen einzustellen.Das sollte an eine Zeit Erinnern, in der von Rassenzüchtung oft die Rede war.Versicherungen in den USA nehmen Gen-test?s als Grundlage für die Entscheidung wer , wie und zu welchem Tarif versichert wird.
Und heute wird bereits diskutiert, welche Embrionen aufgrund derartiger Testergebnisse als Lebenswürdig eingestuft werden. Eigentlich eine Diskussion, die in erster Linie Erinnerungen an o.g. Zeit auf den Plan ruft.Bleibt aber doch die Überlegung, wer hat von diesem Aufwand mehr? Die wenigen betroffenen Paare, für die hier die Pharmaindustrie so selbstlos in die Schlacht zieht? Oder ein Milliarden teurer Forschungs- und Pharmamarkt?
Wem nutzte die Diskussion um Genomanalysen? Dem Arbeitnehmer? Der keine Versicherung und vielleicht sogar keinen Arbeitsplatz fand, weil die Natur ihn mit Genen ausstattete, die evtl. das Auftreten einer Krankheit leichter macht als bei anderen? Oder dem Arbeitgeber, den Versicherungen? Und letztlich einer Horde von Medizinern, die eine neue Beschäftigungstherapie fanden?
Man könnte auch an die Rechtschreibreform denken. Wem nutzte sie? Und wieviel Produktivität kostete sie? Horden von Wissenschaftlern beschäftigten sich Jahrelang mit diesen Existenziellen Fragen.Wird hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen, die evtl. gar nicht vorhanden sind?
Aber immer mit dem schönen Arument, man wolle doch etwas soziales auf den Weg bringen.Die armen Kinder, die Gesund sein könnten wenn man doch der Gesundheitsindustrie nur endlich freien Lauf liesse. Wieder einmal ein Gewinnbringender Markt, den die Versicherungsträger zu finanzieren haben. Wenn dort nichts zu verdienen wäre, würde auch nicht darüber diskutiert, wie diesen armen Menschen geholfen werden könnte.Machen wir uns doch nichts vor.Als es für Aids- Medikamente noch keinen Markt gab, wurde auch keine DMark in die Entwicklung der entsprechenden Medizin investiert.
Zu diesem Thema zusammenfassend:
Ein Milliardengrab zugunsten der Pharmaindustrie mit zweifelhaftem Erfolg.
Und Erfolg auch nur dann, wenn Rassenzüchtung als Erfolg gewertet werden kann.
Bleibt letztlich die Frage, wann werden wir den Schadstoffresistenten Mitarbeiter züchten, um die Umwelt- und Gesundheitsschutzauflagen ausser Kraft setzen zu können?

  23.02.01 Nicole Nortmann helmut.nortmann@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
PID
Der Beitrag von Frau Michaela Muscheid vom 21.02.2001, ist bei uns genauso,
nur das ich eine balancierte Translokation 11/15 habe. Hatte 2 Fehlgeburten. Meine Tochter Mariella wurde am 21.06.99 geboren SSW 35/5.
Mariella hat eine unbalancierte Translokation 11/15.Mariella ist am 15.09.1999 gestorben.
Ich frage mich warum ist die PID für solche Paare in Deutschland nicht möglich? Warum müssen wir ins Ausland gehen, wenn wir ein gesundes Kind haben wollen? Ich glaube soetwas können nur Leute verstehen die auf einer Kinder-Herz-Intensiv-Station schon einmal waren
und ein Kind auf diese weise verloren haben. Ich bin für die PID.

  27.02.01 Sebastian Haas sebastianh@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren!

In einer kurzen Stellungnahme zu diesem brisanten Thema kann man sicherlich nicht eindeutig klären, wie in Zukunft zu verfahren ist.
Ich bin der Meinung, daß das PID verfahren von einem unabhängigen Gremium genehmigt werden sollte. Es gibt Paare, bei denen das Risiko einer Fehlgeburt/Mißbildung o.ä. bedingt durch die eigenen Gene enorm ist. Ohne dieses Verfahren würde ein behindertes Kind auf die Welt kommen, welches unter Umständen die ganze Zeit auf Erden leidet. Angenommen, das alle Behinderungen entgegen der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine realitätsnahe Wahrnehmung ermöglichen. Dann sollte man sich selber einmal den Gedanken durch den Kopf gehen lassen, wie sich eine solche Person fühlt. Mitzubekommen, wie andere Kinder spielen, Erwachsene lieben und Greise Ihren Lebensabend miteinander verbringen. In meinen Augen wäre dies ein Leben voller Leid, welches man sich als Außenstehender ohne Möglichkeit der Teilnahme ansehen MUß. Ich denke, daß dieser Zustand nicht als Leben bezeichnet werden kann. Ein Embryo ist zweifelsohne ein lebendes, zum Leben berechtigtes Wesen, jedoch kann man es nicht befragen ob es leben möchte oder nicht. Somit bleibt diese Entscheidung bei den Eltern, welche man unter objektiver Betrachtung nicht mit dieser Entscheidung alleine lassen kann. Die Personen, die selber involviert sind, sind (ohne dies abwertend zu meinen) nicht in der Lage in dieser Situation alle Eventualitäten abzuwiegen.
Diese Aufgabe sollte ein wissenschaftlicher Rat, zum Beispiel eine Vertretung medizinisch versierter Landesabgeordneter. Ich denke nicht, das es zu so enormen Ausmaßen kommen wird, das ein soclhes Gremium stadtweise erfordert. Diesem Gremium sollte diese Entscheidung nahegelegt werden, auf das diese nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden mögen.
Zu der Berechtigung das PID Verfahren in Anspruch zu nehmen: Dieses Verfahren sollte als Vorteil für die Menschheit genutzt werden, und nicht zur Selektion. Diese wird von der Evolution automatisch vorgenommen und ist daher, egal von welcher Seite betrachtet, unnötig. Nein, dieses Verfahren sollte Eltern, bei deren Embryonen ein extreme Behinderung vorliegt, ermöglicht werden. Unter einer extremen Behinderung verstehe ich es nicht, wenn das Kind nur eine Hand hätte, oder nur ein Bein, oder Blind. Ich verstehe darunter starke Mißbildungen und Geistesabwesenheit o.ä..
Man sollte diese Entscheidung in Ruhe überdenken und nicht auf einzelne Briefe trauriger Ehepaare oder auf Rassimus anspielende von weniger bedachten Menschen. Es ist wichtig, die Erkenntnisse der Wissenschaft so gut wie möglich als Mittel der Menschheit zu verwenden, und dazu gehört mit Sicherheit auch das PID-Verfahren.

  07.03.01 Lukas von Hippel
Ich staune über die Diskussion und die Stellungnahmen. Wenn man nüchtern analysiert, bleibt außerhalb der Emotionen (die immer schlechte Ratgeber sind, da sie nur einen momentanen Zustand widerspiegeln) die nüchterne Feststellung, daß den Gesetzegeber die ungelösten Aufgaben hier wieder einholen:

Es ist in der Tat nicht verständlich, wenn eine Nation in vivo 320.000 Menschenleben jedes Jahr durch Abtreibung auslöscht und geschmäcklerisch bei der Frage der in vitro-Diagnostik wird. Im einen Fall entscheiden Frauen, daß sie ihr Leben als nicht mehr lebenswert betrachteten, wenn sie ein Kind austrügen und in die Welt setzten. So wird dann das selbstbestimmte Lebensrecht der Mutter über das Recht zu Leben des Kindes gestellt. Diese Logik ist unappetitlich, aber modern.

Im anderen Fall ist es aber problematisch, ein Aussortieren unter ähnlichen Randbedingungen vorzunehmen. Also sind die Hausaufgaben eindeutig nicht hinreichend gut gemacht, aber nicht erst im Falle der PID.

Wann entsteht Leben, das lebenswert ist? Wer entscheidet, ob Leben lebenswert ist? Ist behindertes Leben lebenswert? Was ist mit nicht-behindertem Leben, das lebensmüde ist? Ist das nun lebenswert oder nicht? Ist altes Leben lebenswert? Ist erkranktes Leben lebenswert? Welche Grenze gibt es, die sagt, daß nun Leben nicht mehr lebenswert ist? Kann ein Leben temporär nicht lebenswert und temporär lebenswert sein?

Auch stellt sich die frage, wieso die Schicksale von Minderheiten die Nation in Summe beschäftigen müssen? So schlimm es ist, keine gesunden Kinder bekommen zu können, so bleibt doch die Erkenntnis, daß jeder Mensch sein Schicksal hat und auch in der Akzeptanz des Schicksals der Sinn des Lebens zu suchen sein kann. Letztlich ist jeder Mensch für sich eine eigene Minderheit, hat sein eigenes Schicksal...
...aber darau darf man nicht ableiten, daß jeder Mensch Anspruch auf sein ganz persönliches ich-werde-glücklich-und-mein-Leben-ist-lebenswert-Gesetz hat.

Also bleibt an die Politik gerichtet: Thema verfehlt. Wenn die Abtreibung legitim ist, dann auch und erst recht die PID. Wir bei der PID aber berechtigt Skrupel bekommt, der kann doch nicht ernsthaft für die Abtreibung sein.

  12.03.01 Tassilo Kraus Tassilo.Kraus@t-online.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nicht das Recht eines Staates, einer Frau die schwere Last der
Mutterschaft mit einem schwerbehinderten Kind aufzuzwingen
oder garn nur aufzuschwätzen. Also darf man diesen Frauen
auch nicht die Möglichkeit nehmen, die Ergebnisse pränataler
Diagnostikmethoden im eigenen Land zu nutzen, deren Entwicklung
sie ja übrigens auch mit ihren Steuergeldern mitfinanzieren.

Ebensowenig ist es Pflicht des Staates, unfruchtbaren Paaren
bei der überwindung dieser Form von Behinderung zu helfen.
Es gibt derzeit mehr als genug Kinder auf einer Welt, deren
Resourcen immer begrenzter werden.

Die gleichen Ideologen und Dogmatiker, die von Schwerbehinderten
die Akzeptanz ihrer für Gesunde oftmals nicht hinreichend nachempfindbaren
Leiden fordern, sollten hier einmal ihren Blick weiten.

  14.03.01 Rosemarie Muth Rosemarie.Muth@gmx.de
So sehr ich es verstehen kann, daß Menschen (Frauen) darunter leiden, ein erhöhtes Risiko eines behinderten Kindes zu bekommen, so sehr wehre ich mich auch dagegen, diese Menschen mit ihrem Leid für die Zulassung einer PID zu instrumentalisieren. Dazu zweierlei:
1. Mit einer PID wird grundsätzlich zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden. Zwar wird immer wieder erklärt, daß es sich höchstens um 50-100 Paare pro Jahr handeln würde, doch dies war auch das Argument für die PND (Pränataldiagnostik), die sich allerdings im Laufe der Zeit auf ca. 60 % der Schwangerschaften ausgeweitet hat. Mit der PID ist nichts anderes zu erwarten. Es wird nicht bei den 50-100 Paaren bleiben, denn dies würde sich nicht rechnen, das ist doch klar! Alles andere ist Augenwischerei. Außerdem ist es nicht die potentielle Mutter, der potentielle Vater, der entscheidet, welcher Embryo eingesetzt wird, und welcher getötet wird, sondern der Arzt. Auch dies ist ein Unterschied zur Abtreibung, die übrigens nach deutschem Recht nicht erlaubt ist, wie immer so schön suggeriert wird, sondern nur in bestimmten Fällen straffrei bleibt, wenn das Leben der Mutter in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Die inflationäre Ausbreitung der Vorstellung eines Rechts auf Abtreibung sollte eigentlich das beste Argument gegen die PID sein.
2. Es gibt Alternativen zur PID. Und ich spreche hier nicht allein von einer Möglichkeit der Adoption eines Kindes. Auch, was die Diagnose einer Erbkrankheit betrifft, gibt es die Möglichkeit, das noch unbefruchtete Ei zu untersuchen, indem der verkümmerte zweite DNS-Strang untersucht wird. Seltsam ist doch, daß diese Methode, die PID an Embryonen in den allermeisten Fällen überflüssig machen würde, nicht weiterverfolgt wird. Warum wohl?
Meine Vermutung: Bei PID geht es in erster Linie nicht um die Not der 50-100 Paare, sondern darum, das Embryonenschutzgesetz zu umgehen, da hier überschüssige Embryonen hergestellt werden, die es eigentlich ja nicht geben dürfte. Und wenn sie dann schon da sind, wäre es doch Verschwendung sie, natürlich nur zur Forschung gegen schwere Krankheiten, nicht zu benutzen. Bei der anderen Methode wäre dies ausgeschlossen.
Das Problem einer Selektion bleibt allerdings weiterhin bestehen.
Mein Vorschlag: Die Methode, das unbefruchtete Ei zu untersuchen, wird endlich angegangen; allerdings gesetzlich nur unter allerstrengsten Richtlinien erlaubt, z.B. wenn Säuglinge nur ein ganz begrenztes, qualvolles Leben erwarten würde.
Ob eine "Adoption" eines überzähligen Embryos aus dem Ausland für ein belastetes Elternpaar eine Alternative sein könnte, und in Deutschland unter besonderen Umständen erlaubt sein sollte, müsste diskutiert werden. Ich bin mir da selbst noch nicht sicher, wie ich Chancen und Risiken da bewerten soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/live/forum_archiv/enquete_medizin_archiv/02lensingwerner
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