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Präimplantationsdiagnostik
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Genchecks an In-Vitro-Embryonen müssen verboten bleiben

  16.02.01 Monika Knoche, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
In der aktuellen Debatte über Gentechnik und Präimplantationsdiagnostik taucht immer wieder der Vorschlag auf, bei der außerkörperlichen Befruchtung gleich auch Genchecks vorzunehmen. Dabei ist die jetzige Rechtslage klar und eindeutig: Um Mißbrauch bei der außerkörperlichen Befruchtung zu verhindern, haben wir das Embryonenschutzgesetz (EschG). Darin ist der Status des Embryo in vitro als unantastbar festgelegt, das Bewerten und Verwerfen von Embryonen nach Genchecks (PID) ausgeschlossen. Für eine solche Diagnostik gibt es keinen medizinischen Behandlungsauftrag. Diese Position wird vielfach innerhalb der Ärzteschaft geteilt.

Erinnern wir uns: Ausschlaggebend für die Einführung der In-Vitro-Fertilisation war die medizinische Indikation für eine künstliche Befruchtung wegen diagnostizierter Unfruchtbarkeit - eines Zustands, der von den betroffenen Frauen oder Paaren als krankheitswertig erlebt wurde. Die Überwindung dieser somatischen Fertilitätsstörung kann jedoch nicht umfunktioniert werden in eine Dienstleistung zum "Kind nach Wunsch", sie rechtfertigt nicht einen "Anspruch", geschweige denn ein "Recht" auf eine gattungsfremde, zum Zwecke der Selektion gentechnisch unterstützte Art der Fortpflanzung. Und: gäbe die Gesellschaft dem dringenden Wunsch der unter bestimmten vererbbaren Krankheiten leidenden Paaren nach - in Deutschland schätzt man den "Bedarf" auf ca. 200 Paare im Jahr -, wo wäre dann die Grenze zu ziehen zwischen der Selektion nach Erbkrankheiten, anderen Merkmalen und der Auswahl nach Wunschkriterien? Wenn die Befürworter sagen, es ginge darum, Paaren, die an gravierenden Erbkrankheiten leiden, mit PID zum ersehnten eigenen Nachwuchs zu verhelfen, so ist doch offenkundig, dass es bei der PID um mehr geht als um die Erfüllung des Kinderwunsches dieser Paare. Sie wollen nur ein "gesundes" Kind, und das soll die Fortpflanzungsmedizin ihnen ermöglichen. Aus der Pränataldiagnostik wissen wir: ist die Methode erst einmal gestattet, sind neue Indikationen für weitere Anwendungen schnell etabliert - die Diagnostik wird ausgeweitet.

In der aktuellen PID-Debatte zeichnet sich überdies eine gefährliche Trivialisierung medizin- und strafrechtlicher Normen und menschenrechtlicher Bewertungen ab.

Weder aus frauenpolitischer noch aus rechtlicher Sicht kann ein Wertungswiderspruch zwischen Präimplantationsdiagnostik (PID) und Schwangerschaftsabbruch hergeleitet werden. Eine eugenische Selektion in der Petrischale ist mit einem Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer medizinischen Notlage der Frau nicht zu vergleichen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber bei der letzten Reform der § 218 eine eugenische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich verneint.

Man kann den § 218 unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten der Frau kritisieren. Jedoch ist die medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch nicht auf den Fötus, sondern immer auf die Gesundheit der Frau gerichtet. Die PID aber wäre immer gegen den Embryo gerichtet. Denn die PID ist eine Form eugenischer Selektion. Keine Frau hat einen Rechtsanspruch auf ein Kind nach eigenen Vorstellungen. Kein Arzt kann sich auf einen "Dienstleistungsauftrag" für ein Kind nach Wunsch durch außerkörperliche Befruchtung berufen.

Insofern ist die Gleichsetzung von zwei völlig unvergleichbaren Sachverhalten - PID und §218 - in jedweder Weise inakzeptabel. Bei allen weiteren Diskussionen um Gen-Checking während der Schwangerschaft und am Embryo in vitro muss diese Banalisierung zwingend vermieden werden.

  19.02.01 Gregor Mendel Gregor.Mendel@Bruenn-bw.de
Ich bin für die liberale Handhabung des Schwangerschaftsabbruches. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau steht über dem sogenannten „Lebens“-Recht eines 3-monats-alten Fötus ! Ich bin auch dafür, daß eine Frau sich noch nach dem 3. Monat für die Abtreibung eines behinderten Fötus entscheiden darf, denn niemand kann eine Frau dazu zwingen, sich mit einem behinderten Kind herumplagen zu müssen. Zur Zeit besteht zum Glück diese legale Möglichkeit für die Frauen noch.

Dies alles ist zum Glück Konsens, zumindest auf der linken Seite unseres politischen Spektrums.

Warum soll für uns dann aber die Forschung an Embryonen, die noch dazu nur ein paar Tage alt sind, ethisch verwerflich sein ? Das sind doch nichts anderes als Zellhaufen, das ist doch noch weniger menschliches Leben als ein 3-Monate alter Fötus beim Schwangerschaftsabbruch !

Wenn ich beim Schwangerschaftsabbruch das Lebensrecht eines Zellhaufens nicht hoch einschätze, warum soll ich dann moralische Bedenken haben, wenn der gleiche Zellhaufen zu Forschungszwecken verwendet wird ?

Rechtfertigen nicht die guten wissenschaftlichen Ziele (Bekämpfung von Erbkrankheiten, Erforschung neuer Heilmethoden) die Verwendung von Embryonen zu wissenschaftlichen Zwecken genauso wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau die Tötung eines 3-monatigen Embryos rechtfertigt ?

Mir erscheint die gegenwärtige Diskussion ziemlich heuchlerisch. Manche Grüne argumentieren leider im Zusammenhang mit Genforschung genauso wie reaktionäre sogenannte „Lebens-Schützer“, die gegen die Legalität des Schwangerschafts-Abbruches ankämpfen.

  18.02.01 Heino Theisen Schwejk.Josef@t-online.de
Wenn ich in dem Beitrag alleine schon
das Wort Gen-Checking lese, wird mir
schon anders. In meinen Ohren ist das
legalisierte - Entschuldigung - Menschenverachtung. Da wird doch am
frühesten Punkt entschieden, ob ein Mensch das Recht hat zu leben oder nicht. Es wird geschaut ob er viel Geld kosten wird oder nicht.
Es läuft genau darauf hinaus.
Wie viele Schritte müssen wir noch in Richtung George Orwell gehen, bis die Menschen aufwachen.
Ich arbeite genau am anderen Ende des Lebens. Ich bin in der Gerontopsy-
chiatrie tätig. Dort stellt sich auch die Frage:"Leben oder Tod", und leider
entscheidet hier oft auch das Geld über Wohl und Wehe des Patienten.
Vielen Dank.

Heino Theisen

  18.02.01 Ulrich Hammerla, Allgemeinarzt uhammerla@aol.com
PID-Verbot ist frauenverachtend!
Durch das gegenwärtige Embryonenschutzgesetz (was für ein Name für ein Embryonenvernichtungsgesetz!)entsteht eine skurrile Situation:
Der Embryo darf nicht untersucht werden, aber wenn die Chorionzottenbiopsie einen Defekt ergibt, darf der Foetus wieder abgetrieben werden!
Warum frauenfeindlich?
Wenn eine Abtreibung aus eugenischer Indikation vorgenommen wird, muss sich die Frau erneut den Belastungen der gesamten IVF-Prozedur unterziehen - denn weder ungenutzte Eizellen noch überzählige Embryonen dürfen in Deutschland kryokonserviert werden! Überzählige Eizellen und Embryonen MÜSSEN (!) nach deutschem Recht vernichtet werden!
Zudem wird nach erfolgreicher Implantation eines genetisch defekten Embryos die Schwangere, die sich für diese Schwangerschaft einer teuren, belastenden Prozedur möglicherweise mehrfach unterziehen musste, einem ungeheuren seelischen Druck ausgesetzt, die Schwangerschaft trotz eines genetischen Defektes auszutragen - denn niemand weiss ob ein weitere Versuch erfolgreich wäre - von der Finanzierung gar nicht zu reden!
Wer aus lauter "Gen-Hysterie" wegen irgendwelcher hypothetischer Missbrauchsmöglichkeiten die Ethik-Keule schwingt, soll die IVF ganz verbieten - dann wird das Problem ins Ausland verlagert (wie damals bei der Abtreibung)und die moralinsauren Misantropen können ihre Hände in Unschuld waschen - wie üblich auf Kosten der betroffenen Frauen!

  20.02.01 Lothar Krause Lothar.krause@firemail.de
Schutz des Lebens muß immer oberste Priorität haben.

Die Frage nach der PID ist kann nicht losgelöst betrachtet werden von der Frage der gegenwärtigen Rechtslage in der Abtreibung und der entsprechenden Praxis. Hier finde ich die Haltung der Grünen in ganz besonderer Weise widersprüchlich und heuchlerisch. Wenn man es für richtig hält Embryonen abzutreiben, bei denen begründeter Anlaß auf eine Behinderung besteht, der muß auch konsequent für die PID sein, da es ethisch logisch wäre eine Tötung des Embryo lieber früher als später vorzunehmen. Konsequenter Einsatz für den Lebensschutz und Respektierung von Leben unabhängig von einer möglichen Behinderung wäre dann gegeben, wenn auch jegliche Abtreibung wieder untersagt würde. Alle Argumente für das Leben und gegen die PID sind hier noch viel stärker anzuwenden. Wer Abtreibung befürwortet und PID ablehnt ist entweder einfach nur technikfeindlich oder ein Heuchler.
Der Schutz des Lebens sollte konsequent gelten in Vitro genau so wie in der Schwangerschaft von Anfang an. Es kann nie richtig sein, den Willen der Eltern über das Lebensrecht des Kindes zu stellen.

Lothar Krause

  20.02.01 Heike Schley Heidi-fr@gmx.de
Es wird hier über das Recht der Frau und das Recht auf Leben diskutiert. Wer macht sich denn Gedanken um das Leben der behinderten Kinder , um die es doch hier geht. Ich selbst bin "Stiefmutter" eines behinderten Kindes im weitesten Sinne, eines Diabetikers. Wie oft muss man bei solchen Kindern betteln , reden , erklären bitten, damit die lebensnotwendige Insulindosis gespritz wird. Wie oft muß ich ihm noch erklären, das niemand etwas für diese Krankheit oder Behinderung kann , die ihn derartig belastet;wie oft noch die Frage nach dem warum erklären.Ich würde meinen eigenen zukünftigen Kindern so ein Schicksal gerne ersparen , nicht weil es für mich anstrengender ist , sondern weil es für das Kind ein Verlust an Lebensqualität bedeutet. Also warum nicht die Gen-checks zulassen und den Eltern die Verantwortung in vernünftigem Rahmen überlassen. Nicht alle Eltern können mit behinderten Kindern vernünftig umgehen! Warum alle Beteiligten in eine für alle unglückliche Zukunft zwingen , wenn es denn auch anders geht.Es geht hier schließlich erst mal um die Möglichkeit Behinderungen und damit auch die anstehenden Probleme zu erkennen und nicht darum das "massgeschneiderte"Kind zu generieren.

  20.02.01 Yllana Schulte
@Frau Schley: Ich muss Ihnen unbedingt in Ihren Ausführungen Recht geben. Ich bin selbst seit 32 Jahren Diabetikerin. Und ich lebe in dem Bewußtsein, dass ich noch vor 100 Jahren mein jetztiges Alter von 34 nicht erreicht hätte. Ich weiß auch, dass ich meine Krankenkasse, und damit schließlich die Allgemeinheit, Unsummen koste. Natürlich bin ich froh über jedes Jahr, dass ich "gesund" erlebe, aber ich danke dafür auch ausdrücklich meinen Eltern, die sich gerade in meiner Jugend sehr viel Mühe gegeben haben.
Warum ich mich für eine PID ausspreche, obwohl es mich vielleicht bei einer entsprechenden Möglichkeit damals nicht geben würde? Weil ich denke, dass man behindertes Leben nicht fördern muss, wenn man es verhindern kann. Ich spreche mich hier ausdrücklich nicht für eine allgemeine genetische Überprüfung im Vorwege ala George Orwell aus. Aber wenn in einem frühesten Stadium die Möglichkeit besteht, genetische Fehler aufzusprüren, sollte es keiner Frau zugemutet werden, erst auf die späte Möglichkeit der Abtreibung zu warten, die ja bei genau dieser Indikation besteht.
Es geht dabei natürlich um Ethik, aber, welche Abwägung steht hier eigentlich an? Ein Zellhaufen von 4-16 Zellen mit einem möglichen Defekt gegen eine ausgewachsene Frau von ich-weiß-nicht-wievielen Zellen und einem noch zu lebendenen Leben von vielen Jahren. Keiner will George Orwell, aber ein bischen Ralismus in der Diskussion sollte auch erlaubt sein.

  20.02.01 M. Reiss mreiss@stud.uni-frankfurt.de
Sehr geehrte Frau Knoche,

wo sie schon vor drohender Banalisierung reden:
Die Verwendung der Begriffe "Genchecks", "Eugenik" und ihre Darstellung des sogenannten Dammbruchargumentes halte ich für vielzu pauschale Schwarzweissmalerei.
Wenn Sie von "gattungsfremder Fortpflanzung sprechen", so drängt sich die Frage auf, ob Sie nicht aus einem naturalistischen Fehlschlusses heraus argumentieren.
Auch scheint es mir äusserst fragwürdig, ob das Embryonenschutzgesetz wirklich so eindeutig zur PID Stellung bezieht, wie Sie das darstellen.
Diese Ansicht wird übrigens vielfach in der Juristenschaft geteilt (so z.b. Schneider, Medizin Recht 2000, S. 360).
Und auch die "menschenrechtliche Bewertung" wird mitunter ganz anders gesehen (so z.b. Merkel, http://www.diezeit.de/2001/05/Kultur/200105_embryonenschutz.html ).

Die grösste drohende Banalisierung im Zusammenhang mit der Frage um die Legalisierung der PID dürfte sich folglich daraus ergeben, die Diskussion vor dem Hintergrund verhärteter ideologischer Vorstellungen zu führen.

  20.02.01 Peter Schäfer Sankt-Pius@t-online.de
Zwei Anmerkungen zu George Orwell und Mitleid

George Orwell:
Statt George Orwell empfehle ich zur Lektüre eher Aldous Huxley, Brave New World. Da findet sich mehr zur eugenischen Selektion.

Mitleid mit den armen Behinderten:
Welchen Sinn macht es, wenn Leiden nur dadurch verhindert werden kann, wenn der/die möglicherweise oder tatsächlich Leidende selber beseitigt wird?

Peter Schäfer

  21.02.01 Gregor Mendel
Peter Schäfer schrieb:
"Welchen Sinn macht es, wenn Leiden nur dadurch verhindert werden kann, wenn der/die möglicherweise oder tatsächlich Leidende selber beseitigt wird?"

Es geht bei angewandter PID nicht um "BESEITIGUNG LEIDENDER", sondern darum, prophylaktisch zu verhindern, daß Leidende überhaupt erst ENTSTEHEN. Die "Leidenden" sind zum einen die Eltern, vor allem die Mütter, zum anderen die Erb-Behinderten/-Kranken selbst.
Frauen zu zwingen, sich erst erbkranke Embryonen implantieren zu lassen und sie dann wieder abtreiben zu müssen, ist ethisch fragwürdiger als die Selektion von Embryonen. Denn:
Bei der Selektion von Zell-Haufen handelt es sich nicht um menschliches Leben. Die Zellhaufen haben keine Würde. Die Frau jedoch ist menschliches Leben, und damit besitzt sie Würde. Sie ist schützenswerter als nicht-menschliche Zellhaufen, die zwar das Potential der Menschwerdung in sich tragen, jedoch NOCH kein menschliches Leben sind.

  21.02.01 Per-Holger Sanden psand1@aerztenet.de
Seien Sie doch bitte mal ehrlich zu sich selbst:
a) Ein Embryo ist um nichts wertvoller als jede andere Zelle Ihres Körpers. Das hat sehr lange vor Dolly schon Gurdon an Fröschen vorgeführt.
b) Selbst der Körper einer jeden schwangeren Frau tut in der Natur genau das, was per Gesetz verboten ist: er treibt ca. 70% aller befruchteten Eizellen ab, weil sie Genschäden aufweisen, indem er sie garnicht erst einnisten läßt. Warum er das tut? Ganz einfach; Um zu verhindern, daß behinderte Nachkommen entstehen, was die Überlebenschancen der Frau und ihrer Familie einschränken würde.

Wieso wird diese natürliche, biologische Tatsache gerade von einer Partei, die sich gerne als ökologisch orientiert bezeichnet, in der Politik so heftig bekämpft?

  22.02.01 Britta Suhr bijou@onebox.com
Verehrter Herr Sanden,

a) es hat 277 (Fehl-)Versuche gebraucht,
um Dolly in ihrer endgültigen Version zu produzieren. Wievieler Embryonen bedarf es, um die perfekte Ausgabe zu designen? Die Wissenschaftler möchten hierzu aus wohl bestimmten Gründen keine Angaben machen.

b) der Körper einer Frau gehört der Frau und wird jetzt schon durch zuviel Fremdbestimmung dem natürlichen Prozess entzogen (Abtreibungsgesetz, medialer Verpackungswahn...). Überlassen wir doch bitte auch weiterhin dem Gesetz der Natur (und nicht der Menschen) die natürliche Regelung der Population Mensch.

Und noch ein kleines Mißverständnis am Schluß: die ökologische Orientierung wird durch die Position der Partei-Angehörigen Frau Knoche durchaus verfolgt, denn Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, daß biochemische Laborprozesse natürlich sind? Jedenfalls habe ich bisher geglaubt, daß die Natur nicht in einem Labor entstanden ist ...

  21.02.01 Per-Holger Sanden
Für den behinderten Embryo ist es keine Frage, ob er abgetötet wird oder nicht. Es ist für ihn aber bestimmt angenehmer, im 8- oder 16-Zellen Stadium zu sterben, als in der zwölften Woche bei der Cürrettage (Ausschabung)in Einzelteile gerissen zu werden.

  21.02.01 Muscheid Michaela michaela@schnecken-haus.de
Schade, dass sich hier anscheinend nur Menschen an dieser Diskussion beteiligen, die von KEINEM genetischen Defekt betroffen sind. WIR haben das Problem eines genetischen Defektes und uns würde eine PID in Deutschland(wie vielen anderen Paaren auch) sehr helfen! Uns bleibt nur der Weg ins Ausland!Ich empfehle allen Lesern die Seiten http://www.leona-ev.de und http://www.schnecken-haus.de!

  22.02.01 Britta Suhr bijou@onebox.com
zu Frau Muscheid:
Es sollte vielleicht nicht ausschließlich über Verbot oder Nicht Verbot diskutiert werden, sondern vielmehr über Kontrolle. Denn wozu Verbote führen, ist hinlänglich bekannt: die Bewegung in eine Untergrundszene.

Eine unkontrollierte Genehmigung der PID und ähnlicher angeblich "natürlicher" Eingriffe in Naturgesetze zum Zwecke des Menschenwohls reicht hingegen dem nachfolgenden Schritt gentechnischer Manipulationen den Freifahrtschein.

Erschreckend in vielen Diskussion ist, daß scheinbar überhaupt nicht über Alternativen nachgedacht wird. Der Artikel der letzten Ausgabe des Time Magazines (http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,98940,00.html) gibt ein durchaus realistisches Bild der überwiegend unreflektierten selbstbezogenen Argumentationen wieder.

So ist es weniger die Technologie selbst, welche kritisch zu betrachten ist, sondern vielmehr die potentiellen Clienten...

  22.02.01 Dieter Ritter didibaer@gmx.de
Ich bin Rummelsberger Diakon und arbeite u.a. mit Menschen mit Behinderung.
Ich muß gestehen, daß ich noch keine entgültige Meinung zu diesem Thema habe, dafür habe ich mich noch nicht intensiv genug damit auseinandergesetzt - dabei beschäftige ich mich täglich mit Ethik und Theologie. Eines möchte ich aber meinen Vorrednern sagen. Ich bin erschrocken über einige Beiträge, die ohne jeden Sachverstand voreilige Entscheidungen treffen. So finde ich es z.B. anmaßend, wenn ein Herr Mendel in ein paar Sätzen definiert, wann Menschliches Leben beginnt. Menschliches Leben geben und nehmen liegt trotz aller Wissenschaft immer noch in Gottes Hand. Wir sollten dem Rechnung tragen und zumindest respektvoll damit umgehen. Aussagen, daß sich Mütter "mit einem behinderten Kind nur herumplagen müssen" (Gregor Mendel) finde ich äußerst bedenklich und verachtend. Damit habe ich extreme Bauchschmerzen. Wenn es um eine Ethik geht, sollten die Leute vielleicht auch mal in die Heilige Schrift sehen, und sich fragen, was Jesus Christus dazu sagt. Dies würde m.E. die Diskussion sehr befruchten. Bis ich mir meine Meinung gebildet habe, bleibt mir zu hoffen: Gott helfe uns....

  23.02.01 Benjamin Keuchel bkeuchel@yahoo.de
Liebes Auditorium,

worin liegt der Sinn ein Kind zur Welt zu bringen, das schwerstbehindert ist? Erst recht dann, wenn es im Vorhinein -sprich- nach drei Monaten- zu erkennen war. Ich spreche hier von schwerstbehindert und ich denke es besteht dringend Bedarf an Begriffsklärung; so nüchtern wie einige Leute hier argumentieren. Schwerstbehindert heißt nicht sprechen, zu essen nicht (alleine) gehen, (...) zu können. Viele meiner Vorredner sprachen außerdem von unsäglichem Leid, das den Eltern dieser Kinder zu teil wird. Doch wer von Ihnen kann schon mit Sicherheit ausschliessen, dass keines dieser Kinder miterlebt, was es durchmachen muss.

Benjamin

  25.02.01 Oliver Paul op@schwerstbehindert.de
Um direkt auf die Frage von Benjamin Keuchel einzugehen:

Die Frage nach dem Recht auf Leben kommt un-bedingt vor der Frage nach dem Sinn des Lebens!
Egal ob ein Mensch nun behindert oder nicht behindert ist; er hat ein un-bedingtes Recht auf Leben, das nicht hinterfragt werden kann.
Wohl kann die Frage nach dem Sinn des Lebens, nach dem Glück des Lebens gestellt werden. An dieser Stelle mag eine Diskussion beginnen: Macht es den Menschen glücklich (so wie behauptet), sprechen zu können? Macht es den Menschen glücklich, alleine essen zu können? Macht es den Menschen glücklich, eine unbestimmte Menge an Dingen erfüllen, erledigen, schaffen - oder leisten zu können?
In dem gemeinsamen Er-Leben mit nicht-behinderten und mit schwerstbehinderten Menschen bin ich eines besseren belehrt worden...
http://www.schwerstbehindert.de


  27.02.01 Sebastian Haas sebastianh@t-online.de
Ich denke, wie üblich sieht die Grüne Seite der Politik rot. Man kann nicht von Selektion oder Auswahlverfahren sprechen, es geht um mehr. Es geht um die Bekämpfung und Ausrottung von Erbkrankheiten, die Erforschung von Genkrankheiten und viel mehr! Wie in meinem zu der Aussage des Vertreters der CDU/CSU getroffenen Statements kann ich auch hier nur sagen: Man sollte sich in die Lage der betroffenen Personen versetzen, das PID erlauben und gesetzlich in eine enge Schranke verweisen um Mißbrauch zu verhindern. Jedoch die Aussage, ein solches Gesetz würde weiteren die Türe öffnen ist schlichtweg unüberlegt und eingefahren!

  28.02.01 Barbara Leube leube@uni-duesseldorf.de
zu Herrn Ulrich Hammerla: „Der Embryo darf nicht untersucht werden, aber wenn die Chorionzottenbiopsie einen Defekt ergibt, darf der Foetus wieder abgetrieben werden! Warum frauenfeindlich?“ zum Unterschied von PID und PND siehe meinen Beitrag in der SPD-Diskussion.
Herr Hammerla:„Wenn eine Abtreibung aus eugenischer Indikation vorgenommen wird, muss sich die Frau erneut den Belastungen der gesamten IVF-Prozedur unterziehen - denn weder ungenutzte Eizellen noch überzählige Embryonen dürfen in Deutschland kryokonserviert werden! Überzählige Eizellen und Embryonen MÜSSEN (!) nach deutschem Recht vernichtet werden!“
Nach meinem Wissenstand versterben ungenutzte Eizellen bei der Kryokonservierung - sonst wäre sie analog zur Spermienkonservierung sicherlich erlaubt. Überzählige Embryonen dürfen nach dem Embryonenschutzgesetz nicht erzeugt werden - eben, um eine Vernichtung zu vermeiden. Und es gibt übrigens in Deutschland auch keine eugenische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch mehr.

zu Frau Heike Schley Heidi: „Es wird hier über das Recht der Frau und das Recht auf Leben diskutiert. Wer macht sich denn Gedanken um das Leben der behinderten Kinder , um die es doch hier geht.“ Aus meiner Erfahrung als genetische Beraterin halte ich es für sehr schwer, wenn nicht unzulässig, den Wert eines anderen Lebens von außen zu beurteilen - umso mehr, wenn dieses sich nicht selbst äußern kann. Auch wenn man mit Erkrankten spricht (egal wie schwer die Beeinträchtigung ist), bekommt man sehr gegensätzliche Einschätzungen ihres persönlichen Lebens. Darin unterscheiden sie sich übrigens nicht von Gesunden. Insbesondere, wenn eine Beeinträchtigung schon lange besteht, ist die eigene Einschätzung oft überraschend positiv. Sehr beeindruckend fand ich in diesem Zusammenhang die Beiträge von Herrn Batinic und Frau Nebeling in der SPD-Diskussionsgruppe.

zu Herrn Sebastian Haas: „Es geht um die Bekämpfung und Ausrottung von Erbkrankheiten, die Erforschung von Genkrankheiten und viel mehr!“ Inwiefern dient die PID der Erforschung von Erbkrankheiten? Was Bekämpfung und Ausrottung angeht: für eine Ausrottung von Erbkrankheiten müssten Sie PID als einziges Fortplanzungsverfahren für alle Menschen einführen (weil jeder Mensch verdeckter Anlageträger für schätzungsweise 1-4 Erbkrankheiten ist) und außerdem der Natur spontane Erbgutveränderungen (sog. Neumutationen) verbieten. Für eine Halbierung der Häufigkeit von autosomal rezessiven Erbkrankheiten müssten Sie bei allen Erkrankten die natürliche Fortpflanzung über 600 Jahre lang verhindern.

  01.03.01 Braun, Annegret
Wenn hier in zwei Diskussionsbeiträgen das Krankheitsbild des Diabetikers zur Disposition für eine PID gestellt wird, dann bestätigt sich die berechtigte Befürchtung vor einem "Dammbruch" durch und einer Unmöglichkeit der Begrenzung der PID, der in anderen Beiträgen als Heuchelei und unbegründete Angstmacherei bezeichnet wird.Den Preis, der mit diesen Entwicklungen bezahlt wird, ist gesellschaftspolitisch zu hoch, er richtet sich im Endeffekt genau gegen die, die ihn jetzt aus ihrer individuellen Notlage heraus fordern.Für Menschen mit Krankheiten und Behinderungen wird es immer enger, und in welch offener Weise über ihre Zummutbarkeit in den teilweise dazugelieferten Diskussionsbeiträgen gesprochen wird, ist erschreckend. Eltern mit behinderten Kindern, werden sich von einer Gesellschaft, die so wenig differenzieren kann, bald rechtfertigen müssen, warum sie dieses Kind bekommen haben. Denn nur der geringste Teil aller Behinderungen und Erkrankungen zur Zeit ca. 3-4% lassen sich überhaupt vorher diagnostizieren. Die meisten und schwersten Behinderungen entstehen erst um die Geburt und oder zeigen sich erstin den ersten Lebensmonaten, aber wer weiss das schon.Hauptsache kein Leiden um mich herum, doch das wird es mit und ohne PID geben, nur es wird schwerer für die, die davon betroffen sind, denn sie hätten sich ja verhindern können, bzw. ihre Mütter/ Eltern. Auch hier wird der Druck auf Frauen immens werden, wie schon bei der pränatalen Diagnostik, und dieser kann dann sehr wohl als frauenfeindlich gesehen werden.
Annegret Braun, Stuttgart, Kornbergstr. 32

  07.03.01 Jan Oliver Scheller supervisitor@yahoo.de
Für mich ist die ablehnende Haltung der Grünen gegenüber PID heuchlerisch, vorallem aber entlarvt die Inkonsequenz der Haltung der Grünen, dass sie keine Ethikdebatte führen sondern lediglich moralisieren. Würde es sich um eine Debatte um die Ethik der Anwendung von PID handeln, so wäre es doch einmal an der Zeit die ethischen Grundsätze auf deren Basis die Grünen diese Debatte führen wollen zu benennen.
In diesem Punkt ist selbst die katholische Kirche weiter, egal ob man ihre Haltung teilt oder nicht. Diese sagt wenigstens was ihre ethischen Grundsätze sind: Der unbedingte Schutz jedes menschlichen Lebens da es von Gott gegeben ist, wobei Leben bei der Befruchtung einer Eizelle beginnt - und die daraus resultierende Ablehnung von Abtreibung, PID usw.
Doch wie sehen die ethischen Grundsätze der Grünen in diesen Fragen aus ?
Ganz sicher ist es nicht die Annahme dass menschliches Leben mit der Befruchtung einer Eizelle beginnt, da sonst die Konsequenz wäre, dass Abtreibungen (mit der Ausnahme einer Lebensgefahr für die Mutter) verboten werden müssten, sofern jedem Menschen ein Lebensrecht zusteht, das seiner Natur nach nicht nur teilbar ist. Auch müsste dann über ein Verbot der Spirale als Verhütungsmittel nachgedacht werden, da diese die Einnistung einer befruchteten Eizelle verhindert. Nun lehnen die Grünen aber weder Abtreibung noch bestimmte Verhütungsmethoden ab, können folglich konsequenterweise nicht die Meinung vertreten das es sich bei befruchteten Eizellen um Menschen handelt. Wenn es aber keine Menschen sind, so sind es lediglich noch Zellhaufen denen keine speziellen Schutzrechte zustehen und die sowenig wie Hautzellen Gegenstand einer Ethikdebatte sein können.
Vor diesem Hintergrung empfinde ich es als einen erstaunlichen Vorgang, dass die Vertreterin der Grünen in ihrer Einleitung rundweg jeden Zusammenhang zwischen PID und Abtreibung bestreitet. Ich würde mich freuen wenn mir jemand erläutern kann wie man einem bis zu drei Monate altem Fötus den Status als Menschen, mit dem daraus resultierenden unbedingten Lebensrecht, absprechen kann und gleichzeitig in der Frage von PID das durchaus nachvollziehbare Interesse von Eltern kein schwerstbehindertes Kind zu wollen als weniger bedeutsam zu erklären als das Überleben von einem Zellhaufen. Ich könnte die Haltung der Grünen in der Frage der Legitimität von PID nachvollziehen, wenn sie mit den Konsequenzen für lebende Menschen, egal ob behindert oder nicht, argumentieren würde, die ich zwar nicht sehe - mich aber gerne überzeugen lasse. Die Konstruktion mit den Rechten von befruchteten Eizellen zu argumentieren, das kann die katholische Kirche machen, nicht aber eine Partei die diesen bereits in einer anderen Frage den Status als Menschen, mit den daraus resultierenden Rechten, abgesprochen hat.

Oliver Scheller

  09.03.01 Walter Schrader info@kaleb.de
Danke für den Beitrag von Monika Knoche! Es ist doch ganz klar: PID dient der Quualitätskontollle und dient letztlich der Selektion. Gott sei Dank verbietet das das Embryonenschutzgesetz. Vor einer Gesellschaft, in der nur gesunde und perfekte Menschen erwünscht sind, graut mir! All jene die für Ausnahmeregelungen zur PID plädieren, sollen wissen, sollte PID erst einmal zugelassen sein, wird sie zur "Normalmethode". Die "zeitgeistlichen" einschlägigen Erfahrungen (bis hin zur Euthanasie in Holland) belegen dies eindeutig.
Es ist schon erschreckend die teilweise behindertenfeindlichen Beiträge zum M. Knoche-Artikel zu lesen. Da wurde erst 1994 das Grundgesetz Artikel 3 geändert, daß Behinderte nicht benachteiligt werden dürfen. Alles nur eine Farce? -
Wenn z.B. Frau Ulla Schmidt, BM Gesundheit, in der letzten Spiegel-Ausgabe sinngemäß sagt, daß es doch nicht sein könne, daß behinderte Föten abgetrieben werden dürfen, erbgutgeschädigte Embryonen aber geschützt seien, ist ihr zu antworten: Nicht das Embryonenschutzgesetz muß geändert werden, sondern der Paragraf 218, der die grausamen Spätabtreibungen vorgeburtlicher behinderter Menschen bis zur Geburt erlaubt.
Oder soll das niedrigste Schutzniveau als das erstrebenswerte gelten?

Letztlich: Nur Gott ist Herr über Leben und Tod, wir haben kein Recht zu töten.

  09.03.01 Braun ,Annegret
Zu Herrn Schellers Beitrag. ES wäre wichtig, den §218 zu lesen, bevor Sie zu solchen Aussagen kommen. Hier geht es nicht um die Erlaubnis oder Freigabe für Schwangerschaftsabbrüche, sondern um die Nicht- Strafverfolgung von Frauen, die diesen Schritt aus einer Notlage heraus tun. Insofern ist es eine Unterstellung zu behaupten, alle die diese gesetzliche Regelung befürworten, sind für Abtreibung. Dies wäre eine sehr verkürzte Sicht der Sachlage. Und hier liegt der Unterschied zur PID. Hier wird auf Wunsch von Betroffenen von Ärzten eine Möglichkeit und Handlung angeboten, die wenn man unsere Gesetzgebung ernst nehmen würde, strafbar ist. Die Aufforderung zum Abbruch steht nämlich laut Gesetz immer noch unter Strafe. Hier bietet der Arzt durch die Möglichkeit zur Selektion bzw.zur Verwerfung des werdenden Menschen den besonders genetisch belasteten und betroffenen Eltern an. Der Arzt fühlt sich plötzlich nicht mehr nur verantwortlich dafür, dass behindertes oder krankes Leben geheilt oder gelindert wird, sondern dass es verhindert wird. Und das widerspricht seinem ärztlichen Heilungsauftrag, in jedem Lebensalter. Er darf sich nicht zum Anbieter von gesellschaftlichen und individuellen Wünschen machen, denn leider werden sich die Grenzen sehr schnell verschieben, vom Zellhaufen , zum behinderten, kranken und zum alten Menschen, der für die Pflegenden Angehörigen eventl. auch zur lebenseinschränkenden Belastung werden kann.Und dann auf Wunsch und aus der Notlage heraus auch abgeschafft werden könnte. ES ist keine ärztliche Aufgabe dafür zu sorgen, dass es keine erbkranken Menschen mehr geben wird, es sei denn auf dem Weg der Heilung, die es aber nicht gibt .

  11.03.01 Christian Frodl webmaster@bioethik-bayern.de
Vorweg: Ich bin gegen die Einführung der PID, aus ähnlichen Gründen, wie sie von den anderen hier bereits genannt wurden.
Außerdem möchte ich mich Ihrem Statement, Frau Knoche, voll und ganz anschließen.
Um nicht die gleichen Argumente zu wiederholen, beschränke ich mich daher auf eine generelle Anmerkung zu Kommentaren in diesem Forum:
Ich finde es erschreckend, was für lebensverachtende Äußerungen hier teilweise abgegeben werden. Ich frage mich bei manchen Statements einiger Besucher dieser Seite ernsthaft, ob dies nur einige Ausnahmen sind, oder ob es wirklich ein Spiegelbild unserer Gesellschaft im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und allem, was als nicht "normal" angesehen wird, ist.
Ich denke, es wird Zeit, endlich einmal aufzustehen und lautstark "Nein" zu sagen, wenn wieder über "lebenswertes" und "lebensunwertes" Leben diskutiert wird. Auch wenn dies manchmal nicht ganz einfach ist.
Dieses "Nein" in die Tat umzusetzen ist dann Aufgabe des Gesetzgebers.
Engagierte Bürger können "nur" immer wieder ihre Meinung öffentlich darlegen, z.B. in Foren wie diesen.
Ich hoffe daher, dass Entscheidungsträger diese Mahnungen ernst nehmen und es bei einem Verbot der PID bleibt.
Die Bereitschaft zu Gesprächen in Fragen mit gesellschaftlich weitreichenden Folgen macht dieses Forum ja deutlich und wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Unsere Interessengemeinschaft Kritische Bioethik Bayern wird ebenfalls weiter diese Diskussionen z.B. durch Bereitstellung von Informationen auf unserer Homepage http://www.bioethik-bayern.de und mit Veranstaltungen aktiv fördern und unterstützen

Christian Frodl
Interessengemeinschaft Kritische Bioethik Bayern
http://www.bioethik-bayern.de

  15.03.01 Wolf-Dietrich Trenner wolf@trenner.de
>>Ich finde es erschreckend, was für lebensverachtende Äußerungen hier teilweise abgegeben werden. Ich frage mich bei manchen Statements einiger Besucher dieser Seite ernsthaft, ob dies nur einige Ausnahmen sind, oder ob es wirklich ein Spiegelbild unserer Gesellschaft im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und allem, was als nicht "normal" angesehen wird, ist. <<

Frau Knoche, Herr Frodl,

ja, so ist es bereits jeden Tag. Eine Gesellschaft, die sich aber so gegenueber Schwaecheren benimmt, ist bereits auf der abschuessigen Bahn. Und wer dann zu Beginn des Lebens dieses nicht schuetzt, der wird es auch am Ende nicht schuetzen. Konsequenz einer Freigabe der Selektion wird die Selektion all derer sein, die "zuviel" kosten fuer die "Leistungsfaehigen im Land". Da waeren dann allerdings auch diejenigen zu selektieren, die die Kosten fuer IVF verursachen und hier so ruecksichtslos Ihre Interessen durchsetzen wollen!

Gruss

Wolf-Dietrich Trenner
Foerdergemeinschaft fuer Taubblinde e.V.
Bundeselternvertretung Deutschland

Quelle: http://www.bundestag.de/live/forum_archiv/enquete_medizin_archiv/03knochemonika
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