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Datum: 22.05.2006
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Transparenz bei Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Bundestages
© DBT
Lupe



Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem sogenannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.

Bereits in der Weimarer Republik wurde über mögliche Konflikte zwischen parlamentarischen Pflichten und privaten Interessen diskutiert. Die Mandatsträger haben wie jeder Bürger Recht auf Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse. Die Wähler möchten eine höchstmögliche Transparenz der Tätigkeiten der Abgeordneten, um deren Unabhängigkeit abwägen zu können. Die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Verhaltensregeln enthalten keine allgemeine Berufsethik für Abgeordnete. Ein Katalog listet präzise Anzeigepflichten und Verbotstatbestände auf. Er beinhaltet auch Regelung bei Nichtbeachtung.

Zu der gegenwärtigen Diskussion um Nebentätigkeiten von Abgeordneten bieten wir folgende Links zu aussagekräftigen und aktuellen Informationen.

Quelle: http://www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/
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