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Große Anfrage

Fraktionen bzw. so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können, haben die Möglichkeit, die Bundesregierung zur Aufklärung über wichtige politische Fragen mit Hilfe einer Großen Anfrage aufzufordern. Die Anfrage wird schriftlich beantwortet und im Bundestag debattiert. Die Debatte muss erfolgen, wenn sie von einer Fraktion oder von so vielen Mitgliedern des Bundestages, wie eine Fraktion bilden können, verlangt wird. Lehnt die Bundesregierung die Beantwortung innerhalb einer bestimmten Zeit oder gänzlich ab, kann der Bundestag die Große Anfrage zur Beratung auf die Tagesordnung setzen.

Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181417
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