Ausschüsse
16. Wahlperiode
Wie sieht die Arbeit der Kommission praktisch aus?
Was die KiKo kann
Zur Wahrnehmung von Kinderinteressen stehen der Kinderkommission verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem:
- Öffentliche Anhörungen zu wichtigen kinderpolitischen Themen
- Nichtöffentliche Expertengespräche, um zu relevanten Themen Standpunkte zu entwickeln
- Öffentlichkeitsarbeit zu Themen, die für Kinder von allgemeinem Interesse sind
- Verstärkte Einforderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft
Was die KiKo nicht kann
Die Kinderkommission kann sich jedoch nicht in Einzelfälle einmischen, bei denen die Interessen der Kinder zwischen den Eltern oder anderen Parteien umstritten sind. Die KiKo kann beispielsweise keinen Streit um das Umgangsrecht entscheiden, keine Gerichtsentscheidungen aufheben oder die Entscheidungen von Jugendämtern beeinflussen. Es gibt bestimmte Grundregeln für die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission, über die sie sich nicht hinwegsetzen kann.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a13/kiko/info/info03