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Mitglieder des 16. Deutschen Bundestages

Abgeordnete im Plenarsaal
Abgeordnete
© DBT

Dem 16. Deutschen Bundestag gehören 614 Abgeordnete an.

Abgeordnete des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Abgeordnete können ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode nur durch Verzicht oder durch eine strafrechtliche Aberkennung verlieren, nicht aber durch ein Misstrauensvotum der Wähler oder durch Ausschluss aus einer Fraktion. Niemand darf daran gehindert werden, das Abgeordnetenamt zu übernehmen und auszuüben. Kündigungen aus diesem Grund sind unzulässig.

Quelle: http://www.bundestag.de/mdb/
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