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14. Wahlperiode
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Ökologische Kinderrechte

Der Begriff der Ökologischen Kinderrechte hat aufgrund der Arbeit der Kinderkommission in der vergangenen Wahlperiode Eingang in die politische Diskussion gefunden. Ökologische Kinderrechte sind in zahlreichen rechtlichen Grundlagen und Staatenvereinbarungen verankert: In der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Charta der Rechte des Kindes, in der Agenda 21 über nachhaltige Entwicklung ebenso wie in Art. 20 a des Grundgesetzes und in § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

Diesen Grundsätzen stehen, trotz zahlreicher Fortschitte in Einzelbereichen, massive Defizite in vielen Lebens- und Politikfeldern gegenüber: Immer mehr Kinder leiden an chronischer Neurodermitis, vielfältigen Allergien sowie an Atemwegserkrankungen wie Asthma und Bronchitis. Ursachen hierfür sind die Luftverschmutzung durch Industrie und Verkehr sowie eine kaum mehr übersehbare Zahl von industriell erzeugten Substanzen, die sich in der Umwelt und in der Nahrungskette angereichert haben. Das Ozonloch sowie die Ozonbelastung am Boden durch Luftverschmutzung sorgen dafür, daß viele Eltern ihre Kinder heute kaum mehr ohne schlechtes Gewissen in die Sonne schicken. Krebs, insbesondere Leukämie, ist bei Kindern neben Verkehrsunfällen noch immer eine der häufigsten Todesursachen.

Es wird die Aufgabe der Kinderkommission sein, als Lobby für die Kinder dazu beizutragen, daß der um ein Vielfaches sensiblere kindliche Organismus zum gesetzgeberischen Maßstab für die Bewertung von gesundheitlichen Belastungen und Gefahren gemacht wird. Dazu bedarf es nicht zuletzt einer engagierten Öffentlichkeitsarbeit, die die Kinderkommission weiter voranbringen wird.

Ein ganzheitlicher Ökologiebegriff geht jedoch weit über die genannten Handlungsfelder hinaus: Natürliche Lebens- und Erfahrungsräume sind ebenso ein Bestandteil davon wie das psychische Wohlbefinden von Kindern, das durch kindgerechte, lebensweltbezogene Schulen und eine tragfähige soziale Infrastruktur zu fördern ist. Auch hierfür muß die Politik Rahmenbedingungen setzen.

Ökologische Kinderrechte bedeuten jedoch nicht nur Politik für Kinder, sondern auch Politik mit Kindern: Die Beteiligungsrechte von Kindern zu stärken ist nicht nur eine Voraussetzung für die bessere Wahrnehmung von kindlichen Bedürfnissen. Mehr Mitwirkungsmöglichkeiten stärken bei Kindern auch das Bewußtsein der eigenen Verantwortung für die Umwelt und die Zukunft.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_kk/kk_a_08
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