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14. Wahlperiode
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Petitionsausschuss
Petitionsausschuss, Kurzfassung des Jahresberichtes 1997 / I

I. Allgemeine Bemerkungen über die Ausschussarbeit

1. Anzahl der Eingaben

Im Jahr 1997 gingen beim Petitionsausschuss 20 066 Eingaben ein. Gegenüber dem Vorjahr mit 17 914 Petitionen bedeutet dies wieder einen Anstieg der Neueingänge um 2 152 Petitionen oder um 12,01 v. H. Damit wird der sich in den zurückliegenden Jahren abzeichnende Trend bestätigt: Die Anzahl der Eingaben liegt seit der deutschen Vereinigung im Jahre 1990 jährlich um die 20 000 Eingaben (1993: 20 098, 1994: 19 526, 1995: 21 291).

2. Schwerpunkte der Eingaben

Schaut man sich die Verteilung der Petitionen auf die jeweiligen Bundesministerien an, so fällt auf, daß nach wie vor das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) mit 6 390 Petitionen das Ressort mit den bei weitem meisten Eingaben darstellt. Der prozentuale Anstieg mit 33,51 v. H. ist hier erheblich. Gemessen am Gesamtvolumen der eingegangenen Petitionen entfallen auf das BMA fast 40 v. H. der Eingaben. Mit einem etwa gleich hohen prozentualen Anteil am Gesamtaufkommen der Eingänge sind das Bundesministerium des Inneren (BMI) mit 2 044 Petitionen und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit 2 036 zu nennen. Bemerkenswert hierbei ist der Anstieg der Petitionen, die dem Sachgebiet "Wiedergutmachung Nationalsozialistischen Unrechts" zuzuordnen sind; diese fallen ganz überwiegend in die Zuständigkeit des BMF. Gab es im Jahre 1996 noch 43 Eingaben in diesem Themenbereich ist diese Zahl im Berichtszeitraum auf 126 angewachsen und hat damit eine Steigerung von fast 200 v. H. erfahren. Auffällig ist auch die Zahl der Petitionen, die das Bundesministerium für Gesundheit betreffen. Dieses Ressort gehört nun zu den fünf Ministerien, die eine vierstellige Eingabenzahl zu verzeichnen haben. Hier sind die Petitionen von 967 im Jahre 1996 auf 1 650 im Berichtszeitraum angewachsen.

3. Unterschriftenlisten beim Petitionsausschuss

Auch die Zahl der Sammelpetitionen, also der Petitionen, die mit einer Unterschriftenliste eingereicht werden, ist von 1 301 Petitionen im Jahre 1996 auf 1 512 Eingaben im Jahr 1997 angestiegen. Die Anzahl der hierdurch eingereichten Unterschriften ist von 897 475 auf 1 445 345 Unterschriften angewachsen. Im Gegensatz hierzu sind die Massenpetitionen, also Eingaben in größerer Zahl mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt (z. B. Postkartenaktionen), von 1 558 576 auf 431 433 Unterschriften zurückgegangen. Bei Massen- und Sammelpetitionen dominierten die Themenbereiche gesetzliche Krankenversicherung, die Forderung nach Verschärfung der Strafmaßnahmen bei Sexualverbrechen sowie die Forderung nach einer gentechnikfreien Landwirtschaft. Natürlich beschäftigte auch die Rechtschreibreform den Petitionsausschuss. Hier wurden ca. 20 000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gezählt, die sich gegen eine solche Reform aussprachen.

4. Bitten zur Gesetzgebung: Tendenz steigend

Die Anzahl der Bitten zur Gesetzgebung ist im Verhältnis zu den Beschwerden, also den Eingaben, die sich gegen das konkrete Handeln einer Behörde richten, beträchtlich angewachsen. Wurden im Jahre 1996 noch 4 865 Bitten gezählt, so sind es 7 560 Legislativpetitionen im Jahre 1997. Demgegenüber ist sogar die Anzahl der Beschwerden von 13 049 Petitionen im Jahre 1996 auf 12 506 im Jahre 1997 zurückgegangen. In mehr als ein Drittel der eingehenden Petitionen wird der Ausschuss also aufgefordert, eine Gesetzesänderung zu bewirken.

5. Mehr Petitionen aus den "neuen" Bundesländern

Auffällig ist nach wie vor die Anzahl der Petitionen, die aus den neuen Bundesländern kommen, im Vergleich zu der Anzahl der Petitionen aus dem alten Bundesgebiet. Um hier einen Vergleich anzustellen, muß man sich die Anzahl der Petitionen vor Augen führen, die auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Landes durchschnittlich entfallen. Das Land mit den wenigsten Eingaben, nämlich mit 129, ist hiernach Bayern, während Nordrhein-Westfalen von den westlichen Bundesländern mit 228 Eingaben pro eine Million der Bevölkerung "Tabellenführer" ist.
Demgegenüber fallen die Zahlen in den östlichen Bundesländern erheblich höher aus. Thüringen ist mit 357 Petitionen, gerechnet auf eine Million Bürgerinnen und Bürger, das Land mit den vergleichsweise wenigsten Eingaben. Aus Brandenburg wurden 527 Petitionen gezählt, was einen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr von 77,76 v. H. ausmacht. Nach wie vor, auch wenn man die Zahlen aus der Zeit vor der deutschen Einigung vergleicht, ist jedoch die Bevölkerung von Berlin die "petitionsfreudigste". Hier wurden 558 Eingaben auf eine Million Berlinerinnen und Berliner gezählt.

6. Frauenspezifische Petitionen

Wie bereits in den Vorjahren wurde auch im Berichtszeitraum den ressortübergreifenden Petitionen zum Thema "Gleichstellung von Frau und Mann" viel Beachtung geschenkt.
Mehrere Petitionen lagen dem Ausschuss zum Thema frauenspezifische Asylgründe vor. Darüber hinaus sollten aber auch Abschiebeschutzregelungen jenseits des Asyls geschaffen werden. Alleinstehende Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden waren und dadurch den Schutz in ihren Familien im Herkunftsland verloren hätten, sollten in bestimmte Länder nicht mehr abgeschoben werden können. Bei der Beratung dieser Petitionen hatte der Ausschuss konstatiert, daß zwar in letzter Zeit insbesondere im Bundesamtsverfahren eine Reihe von Verbesserungen durchgeführt worden sind. Gleichwohl seien weitere Anstrengungen erforderlich, um Opfer von geschlechtsspezifischen Verfolgungen besser zu schützen.
Immer wieder beschäftigt sich der Petitionsausschuss auch mit Forderungen, das soziale Ehrenamt nicht nur in "Sonntagsreden" anzuerkennen, sondern auch Verbesserungen vor allem im Hinblick auf die berufliche Freistellung, den Aufwendungsersatz, die steuerliche Absetzbarkeit sowie die rentenrechtliche Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit einzuführen.
Auch das Unterhaltsvorschußgesetz ist für viele Mütter, vor allen Dingen Alleinerziehende, ein Grund, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Zwar garantiert das Unterhaltsvorschußgesetz einen Mindestunterhalt für das Kind, allerdings nur für die Dauer von sechs Jahren und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Der Ausschuss hat hier die Bundesregierung aufgefordert, Verbesserungen für die Betroffenen in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen miteinzubeziehen.
Die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten hat den Ausschuss schon mehrfach beschäftigt. Viele Petentinnen hatten die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, auch bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit gefordert. Die Petitionen wurden dem zuständigen FachAusschuss überwiesen, damit dieser die vorliegenden Gesetzesentwürfe zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Lichte der Petitionen beraten könne. Nunmehr ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rentenreformgesetz 1999 neu geregelt. Es sieht im einzelnen vor, daß diese Zeiten ab dem 1. Juli 1998 zusätzlich zu den bereits vorhandenen zeitgleichen Beitragszeiten in der Rentenversicherung angerechnet werden.
Häufig wenden sich auch Interessenverbände oder Initiativen mit der Bitte um Gesetzesänderung an den Ausschuss. So beanstandete ein Verband von Seemannsfrauen, daß deutsche Seeleute auf Seeschiffen, die die Flagge eines anderen Staates führen, zwar voll dem deutschen Einkommensteuergesetz unterliegen, daß sie aber, ebenso wie ihre in Deutschland lebenden Familienangehörigen, von dem deutschen Sozialversicherungsrecht ausgeschlossen sind. Der Petitionsausschuss hat dies als Mißstand erkannt, dem dringend abgeholfen werden müsse. Hier bleibt noch abzuwarten, wie sich die Bundesregierung zu dem Anliegen stellen wird.

7. Petitionsausschuss sprach mit NS-Verfolgten in Prag

Im Jahre 1997 hat sich der Petitionsausschuss mehrfach mit der Frage der Entschädigung von Opfern der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befaßt.
In einer Petition, die sowohl von in Tschechien und in der Slowakischen Republik lebenden Personen als auch von Bürgerinnen und Bürgern aus der Bundesrepublik Deutschland eingereicht worden war, wurde eine individuelle Entschädigung für die überlebenden Opfer des Holocaust in der ehemaligen Tschechoslowakei gefordert. Auf einer Delegationsreise in die Tschechische Republik suchte der Petitionsausschuss das Gespräch mit diesen Menschen. Er knüpfte auch Kontakte zu der Stiftung "Theresienstädter Initiative". Es kam zu einem intensiven Meinungsaustausch über die Gestaltungsmöglichkeiten der Entschädigung für tschechische NS-Opfer. Seitens der "Theresienstädter Initiative" wurde immer wieder betont, daß ein Weg gefunden werden müsse, tschechischen NS-Opfern eine individuelle Entschädigung zukommen zu lassen. Unter den Mitgliedern dieser Delegationsreise bestand Einvernehmen, daß eine individuelle Lösung für die Entschädigung gefunden werden müsse, obwohl das Wort "Entschädigung" in der deutsch-tschechischen Erklärung an keiner Stelle verwandt worden sei. Eine solche Entschädigung könne dabei durchaus über eine mit Mitteln des Zukunftsfonds einzurichtende Stiftung oder über ein Sozialwerk erfolgen. Diese Idee des Petitionsausschusses wird derzeit umgesetzt.
Bereits vor Jahren hatte der Petitionsausschuss nachdrücklich die Forderung mehrerer Bürgerinnen und Bürger unterstützt, ein gesetzliches Verfahren zur Aufhebung von Entscheidungen der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte des NS-Staates einzuleiten. Deshalb hatte er diese Petition der Bundesregierung "zur Berücksichtigung", dem höchstmöglichen Votum des Ausschusses, empfohlen. Dem Ausschuss war in mehreren Stellungnahmen seitens der Bundesregierung mitgeteilt worden, daß sich das Bundesministerium der Justiz mit der Behandlung dieser Thematik wie auch mit der Frage der Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen aus anderen Rechtsgebieten intensiv befasse und einen Gesetzentwurf erarbeite, der die in der NS-Zeit erlassenen Sterilisationsentscheidungen durch Gesetzesbeschluß aufhebe.
Schließlich kamen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. der Bundesregierung zuvor und brachten Gesetzentwürfe zur Aufhebung der nationalsozialistischen Unrechtsentscheidungen beim Deutschen Bundestag ein. Danach hat auch die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zur Zeit der Drucklegung dieses Berichtes im Bundesrat beraten wird.
Es bleibt sehr zu hoffen, daß noch in der 13. Wahlperiode ein Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in Kraft treten kann.

8. "Der Petitionsausschuss empfiehlt..." - nicht immer einstimmig

In den Beratungen im Petitionsausschuss wird häufig durchaus kontrovers diskutiert und votiert. Die Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses sind vielfach, wie in anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages auch, Mehrheitsentscheidungen. Im Sinne der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind die Abgeordneten im Ausschuss zwar immer wieder bestrebt, ein einheitliches, fraktionsübergreifendes Votum zu erreichen. Gleichwohl divergieren die Meinungen der Abgeordneten zu einzelnen Eingaben aus grundsätzlich anderen gesellschaftspolitischen Grundüberzeugungen heraus. Deshalb werden von den in der Abstimmung unterliegenden Fraktionen nicht selten Änderungsanträge für die Beratung der Petition im Plenum angekündigt.
Vielen Petentinnen und Petenten ist dies nicht klar und sie meinen, die Formel

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/jahresberichte/jahresbericht_1997/jahresbericht_1997_1
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