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15. Wahlperiode
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Petitionsausschuss
Modernisierung des Petitionsrechts

Einstimmig hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 15. Juni 2005 für die Annahme des Antrags der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung eines Modellversuchs zur Mitzeichnung von Petitionen im Internet ausgesprochen. Im Einverständnis mit Petentinnen und Petenten und nach Maßgabe des Persönlichkeitsschutzes wird bestimmten Massen- und Sammelpetitionen die Einstellung ins Internet ermöglicht. Es wird damit jedermann die Möglichkeit eröffnet, noch nicht abgeschlossene Petitionen zu unterstützen. Der Modellversuch soll am 1. September 2005 beginnen und das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages um die Rubrik "Öffentliche Petition" erweitern. Der Zeitraum für den Probebetrieb wurde auf zwei Jahre festgelegt. Nach einem Jahr soll eine Zwischenbilanz gezogen werden.

"Der Petitionsausschuss stellt sich damit den Herausforderungen neuer Medien. Ab dem 1. September 2005 wird es demnach nicht nur möglich sein, Petitionen per E-Mail einzureichen, sondern zeitgleich wagen wir den Einstieg in das Zeitalter des E-Parlaments", erklärte Dr. Guttmacher. Das Petitionsrecht werde damit noch bürgerfreundlicher, weil der Zugang zum Petitionsausschuss noch einfacher werde. Zudem würden Elemente der direkten Demokratie gestärkt, indem in einem weiteren Schritt, den man heute morgen beschlossen habe, die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses dahingehend geändert worden seien, für Sammel- oder Massenpetitionen, die ein Quorum von 50.000 Unterstützern erreichten, eine Anhörung des oder mehrerer Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung vorzusehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/petitionen_aktuelles/019_aktuell1
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