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16. Wahlperiode
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Petitionsausschuss
Wie sich der Petitionsausschuss selbst sieht

Die  Mitglieder des Petitionsausschusses verstehen sich als Anlaufstelle für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Zu deren Nutzen versuchen sie, bürokratische Hemmnisse und Widerstände zu überwinden und berechtigten Beschwerden zum Erfolg zu verhelfen.

Gelegentlich schrecken Bürgerinnen und Bürger davor zurück, sich an den Petitionsausschuss zu wenden, weil sie irrtümlich annehmen, dass sie lange Formulare ausfüllen und ihr Problem mit wohlgesetzten Worten darstellen müssen. In anderen Fällen wiederum werden Befürchtungen laut, auch dienstliche Nachteile könnten erlitten werden. Als einmal ein Beschwerdeführer mitteilte, dass er wegen einer Eingabe von seinem Vorgesetzten gerügt worden sei, wies der Ausschuss den zuständigen Minister nachdrücklich darauf hin, dass niemand wegen der Inanspruchnahme des Petitionsrechts irgendeinen Nachteil erfahren dürfe. Der Ausschuss wacht darüber, dass dieser selbstverständliche Grundsatz beachtet wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/petitionen_allgemein/petitionsausschuss_selbst
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