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Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

Weshalb gibt es die Kinderkommission

Kinder sind in unserer Gesellschaft besonders schwache und schutzwürdige Mitglieder. Sie können sich weder organisieren noch sonst ihre Bedürfnisse zur Geltung bringen, sondern sind darauf angewiesen, dass die Eltern und die politischen Gremien ihre Interessen berücksichtigen.

Seit der Einsetzung der Kommission 1988 werden die Belange der Kinder von einem besonderen Gremium im Deutschen Bundestag wahrgenommen. Dies ist in der deutschen Parlamentsgeschichte ein einmaliger Vorgang und soll unterstreichen, dass der Bundestag die Kinder in besonderer Weise in die Fürsorge und Obhut eines parlamentarischen Gremiums nehmen will.

Wie die Kinderkommission entstand

Am Anfang standen vielfältige Forderungen nach einem Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages, die dazu führten, dass jede Fraktion einen Kinderbeauftragen benannte.

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages beschloss am 21. April und 5. Mai 1988, die Kinderbeauftragten der Fraktionen gemeinsam alsKommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommmission)einzusetzen.

Wie die Kinderkommission arbeitet

Die Kommission ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages. Einige Kommissionsmitglieder gehören diesem Ausschuss ebenfalls an. Damit können sie die Interessen der Kinder auch dort vertreten und haben Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

Die Kinderkommission kann nur dann handeln, wenn alle Mitglieder zugestimmt haben. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jedes Mitglied für sich versuchen, ein Anliegen voranzubringen.

Der Vorsitz wechselt zwischen den Fraktionen turnusmäßig.

Die Kinderkommission verfügt über ein eigenes Sekretariat. Die Anschrift lautet:

Deutscher Bundestag
KINDERKOMMISSION
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kinderkommission - eine Lobby für Kinder

Die Tätigkeit der Kinderkommission zieht sich durch fast alle Politikbereiche, weil die Kinderpolitik eine Querschnittsaufgabe darstellt. Wichtigste Aufgabe der Kommission ist es, alle bundesrechtlichen Vorschriften auf ihre Auswirkungen auf Kinder zu prüfen und - soweit dies erforderlich - Änderungsvorschläge vorzulegen.

Die Kinderkommission will im besten Sinne des Wortes parlamentarische und außerparlamentarische Interessenvertretung für Kinder sein und kinderpolitische Signale setzen. Im Rahmen der zeitlichen, technischen und rechtlichen Möglichkeiten will sie auch Partner und Förderer der Verbände und Organisationen sowie Einrichtungen sein, die sich für die Interessen von Kindern einsetzen.

Die Arbeitsfelder der Kinderkommission:

Auf Grund eigener Erkenntnisse und zahlreicher Anregungen aus der interessierten Öffentlichkeit befasst sich die Kinderkommission mit einer Fülle von Arbeitsfeldern. Schwerpunkte dieser Arbeit sind u.a.:

Mit ihrer bisher geleisteten Arbeit ist die Kommission relativ erfolgreich gewesen. Sie hat Akzente in der Parlamentsarbeit gesetzt und die Regierung zu einigen Aktivitäten veranlasst, die es sonst wohl kaum gegeben hätte.

Die Kinderkommission braucht Partner und Hilfe

Diese Aufzählung lässt leicht erkennen, dass die Kinderpolitik ständig eines tatkräftigen Einsatzes bedarf. Die Kinderkommission kann diese Aufgabe alleine nicht bewältigen. Sie braucht die Untersützung der Verbände und Organisationen, die sich mit kinderrelevanten Themen befassen und sich für Kinderinteressen einsetzen. Auch der gute Wille aller Institutionen des Bundestages ist notwendig, um voranzukommen, ebenso der massive Einsatz der Möglichkeiten der Regierung.

Wegen der vielen Berührungspunkte und Kompetenzen auf der kommunalen Ebene ist es im Übrigen ein Anliegen der Kommission, dass auch in möglichst vielen Städten und in den Länderparlamenten Kinderbeauftragte/Kinderkommissionen eingerichtet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a12/kiko_info
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