Der Bevölkerung - Kunstprojekt im nördlichen Lichthof des Reichstagsgebäudes

Bundestagsdebatte

Er kann und darf sich in dieser Verantwortung hinter niemandem verstecken. Die Absicht, über die Empfehlung des Kunstbeirates des Bundestages im Unterschied zu anderen Aufträgen - ich bin sehr dafür, dass das die Ausnahme bleibt, damit wir hier keine Missverständnisse bekommen - -
(Zurufe von der SPD: Oh!)
Lassen Sie mich doch in Ruhe begründen, warum. Vielleicht haben Sie über den Unterschied dieses Projektes noch gar nicht hinreichend nachgedacht.
(Zuruf von der SPD: Doch! Doch!)
Es gibt nicht nur vernünftige, sondern aus meiner Sicht zwingende Gründe, warum diese Entscheidung im Plenum des Deutschen Bundestages und nicht in irgendeinem anderen Gremium getroffen werden muss.

Erstens. Nach der Projektbeschreibung des Künstlers kann die Installation nur durch Mitwirkung der Mitglieder des Parlamentes verwirklicht werden. Wenn die persönliche Mitwirkung von 669 Mitgliedern des Bundestages konstitutiver Bestandteil des Projektes ist, wird man diese wohl fragen müssen, ob sie zur Mitwirkung bereit sind.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Zweitens. In der Sache geht es Hans Haacke und den Befürwortern seines Entwurfes um die Auseinandersetzung zwischen der historischen Widmung des Reichstagsgebäudes aus den schwierigen Anfangsjahren des deutschen Parlamentarismus und dem heutigen Selbstverständnis eines von autoritärer Bevormundung emanzipierten Parlaments. Diese Auseinandersetzung ist gewiss zulässig. Ob allerdings das vorgeschlagene Projekt für diese Auseinandersetzung innerhalb und außerhalb des Parlamentes geeignet ist, darüber darf und muss man streiten.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der Streit ist übrigens von Hans Haacke offenkundig gewollt. Deswegen kann doch nicht ernsthaft beanstandet werden, dass dieser Streit nun stattfindet; schon gar nicht kann beanstandet werden, dass er im Parlament ausgetragen und entschieden wird.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die im wörtlichen wie im übertragenen Sinne künstliche Gegenüberstellung von Volk und Bevölkerung wird weder dem Volk noch der Bevölkerung gerecht, schon gar nicht der sinnvollen Auseinandersetzung mit diesem sensiblen Sachverhalt.