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Juni 01/1998
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EuGH soll vorab entscheiden

(re) Deutsche Gerichte sollen künftig den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung anrufen können, wenn es um Fragen der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz in Strafsachen gemäß des neuen Artikel 35 des EU-Vertrages geht.
Der Rechtsausschuß hat am 27. Mai einstimmig für die Annahme des von der Regierung mit diesem Ziel vorgelegten Gesetzentwurfs (13/10429) votiert. Für ein letztinstanzliches Gericht soll es eine Vorlagepflicht geben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801022d
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