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Juni 01/1998
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Kinderarbeit aktiv bekämpfen

(as)Die Bundesregierung soll sich im Rahmen ihrer Mitwirkung in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dafür einsetzen, daß die auf der Konferenz von Oslo über Kinderarbeit im Oktober 1996 entwickelten Vorschläge für nationale Aktionspläne bei der Erarbeitung des neuen ILO-Übereinkommens zur Bekämpfung der extremen Formen der Kinderarbeit berücksichtigt werden. Dazu forderte das Parlament die Regierung am 28. Mai auf, indem es einen Antrag von CDU/CSU, SDP, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (13/10844) annahm. Darin wird ferner verlangt, die Regierung solle dafür werben, daß sich die Mitgliedsstaaten zu innerstaatlichen Aktionsprogrammen verpflichten, welche die vorrangige Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit zum Ziel haben und fester Bestandteil des neuen Übereinkommens sein sollten.
Weiteres Anliegen des Bundestages ist es, bei der Erarbeitung des Übereinkommens darauf hinzuwirken, auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit einschlägigen Erfahrungen anzuhören, wenn es in den Mitgliedsstaaten darum geht, die Arbeiten oder Tätigkeiten zu definieren, zu denen Kinder unter keinen Umständen herangezogen werden dürfen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Vorschläge des UN-Kinderrechtsausschusses für einen Überwachungsmechanismus des neuen ILO-Übereinkommens aufgreifen und in die Beratungen einbringen.
Die Fraktionen erwarten ferner, daß die Bundesregierung dafür eintritt, Gewerkschaften, NGO und den Rechtsvertretern der betroffenen Kinder rechtliche Möglichkeiten zu geben, um in ihren Ländern wirksam gegen Verletzungen des neuen Übereinkommens vorzugehen. Im internationalen Dialog soll die Bundesregierung sich für einen integrierten Ansatz bei der Bekämpfung der Kinderarbeit einsetzen, bei dem Maßnahmen zur schrittweisen Abschaffung der Kinderarbeit mit Ausbildungs- und Rehabilitationsprogrammen kombiniert werden.
Zudem soll sie in ihrer bilateralen und multilateralen Entwicklungspolitik den Grundsatz verfolgen, daß die Bekämpfung der Armut, wie sie in den menschenrechtlichen Übereinkommen und dem Aktionsplan des Weltgipfels für soziale Entwicklung niedergelegt ist, ein zentrales Aktionsfeld bei der Bekämpfung der ausbeuterischen Formen der Kinderarbeit bildet.
In ihrem Antrag weisen die Fraktionen darauf hin, weltweit arbeiteten nach Schätzungen der ILO insgesamt 250 Millionen Kinder, davon arbeiteten rund 120
Millionen Kinder so lange, daß sie keine Gelegenheit zur Schul- oder Berufsausbildung haben.
Insbesondere Kinder und Jugendliche aus armen Bevölkerungsschichten seien betroffen: Ausbeutung und Mißhandlung sei oft die Folge von wirtschaftlicher Not. Kinder arbeiteten als Sklaven in privaten Haushalten, würden zur Prostitution gezwungen oder als Kindersoldaten mißbraucht. Die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, so der Antrag, seien häufig im informellen Sektor anzutreffen. Die Fraktionen betonen in dem Antrag, es zeige sich, daß eine Sanierung der Staatsfinanzen über die Vernachlässigung der Grundversorgung und Entwicklungspotentiale zunehmend auf Kosten der Kinder geschehe.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801030a
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