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September 03/1998
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Gesundheitsministerium

Weniger für Forschung und Aidsbekämpfung

(hh) Die Personalausgaben werden wie im Vorjahr den größten Teil der Gesamtausgaben im Einzelplan 15 verschlingen. Die Regierung hat dafür 266,74 Millionen DM bereitgestellt, das sind 5,95 Millionen DM mehr als im laufenden Haushalt. An zweiter Stelle folgen mit 199,11 Millionen DM (1998: 204,72 Millionen DM) die Zuweisungen und Zuschüsse. Für die sächliche Verwaltung werden laut Entwurf 178,06 Millionen DM (170,84 Millionen DM) benötigt und für Investitionen 112,14 Millionen DM (86,7 Millionen DM).
Das Ministerium selbst soll 83,61 Millionen DM ausgeben dürfen. Im Vorjahr waren es 87,71 Millionen DM. Auch hier geht der größte Anteil mit 56,68 Millionen DM (59,52 Millionen DM) in den Personalbereich. Die sächliche Verwaltung verschlingt 31,11 Millionen DM (30,94 Millionen DM).
Im Kapitel Allgemeine Bewilligungen sind für das kommende Haushaltsjahr 233,19 Millionen DM eingestellt. 1998 waren es noch 240,34 Millionen DM. Der Löwenanteil davon fließt in das internationale Gesundheitswesen. Dafür sind 73,6 Millionen DM (71,57 Millionen DM) vorgesehen. Davon werden allein 71,28 Millionen DM (69,44 Millionen DM) für Beiträge an internationale Organisationen benötigt.
An zweiter Stelle in diesem Kapitel findet sich die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung. Die Bundesregierung ist bereit, dafür 44,94 Millionen DM (45,58 Millionen DM) auszugeben. 25,4 Millionen DM (27,62 Millionen DM) sind für das Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmißbrauchs vorgesehen und 19,6 Millionen DM (21,45 Millionen DM) für die Bekämpfung der Immunschwächekrankheit Aids. Gekürzt wurden auch die Mittel zur Bekämpfung der Krebskrankheiten, wofür nur noch 9,5 Millionen DM (9,9 Millionen DM) bereitstehen. Für die Förderung der medizinischen Qualitätssicherung sind 4,8 Millionen DM (4,6 Millionen DM) ausgewiesen. Auch bei der Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge wurde der Rotstift angesetzt. 11,5 Millionen DM im 99er Etat stehen 14 Millionen DM im laufenden Haushalt gegenüber. Ebenfalls abgesunken, und zwar von 8 Millionen DM auf 7 Millionen DM sind die Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz.
Dem Bundesministerium für Gesundheit unterstehen als Bundesoberbehörden sowie als nicht rechtsfähige Bundesanstalten zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesens. Diesen ist im Einzelplan 15 ein je eigenes Kapitel gewidmet. Für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Köln) sieht die Bundesregierung Ausgaben in Höhe von 22,48 Millionen DM (21,95 Millionen DM) vor. Die Ausgaben für das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (Köln) sind mit 24,74 Millionen DM (21,89 Millionen DM) ausgewiesen. Auch das Paul-Ehrlich-Institut in Langen (Hessen) erfuhr eine Aufstockung der Mittel. Während es sich 1998 mit 84,41 Millionen DM begnügen mußte, stehen für das kommende Jahr 90,19 Millionen DM bereit.
Für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das von Berlin nach Bonn verlagert wird, hat die Regierung 103,59 Millionen DM (71 Millionen DM) vorgesehen. Der größte Teil des Aufwuchses wird für den Umzug benötigt. Der Ansatz des Robert-Koch-Instituts (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten/Berlin) wurde kaum verändert. Er stieg von 75,16 Millionen DM auf 75,4 Millionen DM. Und für das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin mit Sitz in Berlin sind 116,76 Millionen DM (115,7 Millionen DM) veranschlagt.  
Einzelplan 15
(in Millionen DM)
1999 1998
Ausgaben 749,95 718,15 
Einnahmen 67,73 63,44 
Verpflichtungsermächtigungen 278,29 88,88
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803044a
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