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November 04/1998
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Geschäftsordnung gilt weiter

(bn) Für den 14. Deutschen Bundestag gilt das Geschäftsordnungsrecht der vergangenen Wahlperiode. Dies beschloß das Plenum in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments am 26. Oktober. Alle Fraktionen hatten dazu einen gemeinsamen Antrag ( 14/1) vorgelegt.
Zu den Verfahrensregelungen gehören auch die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR und die gemeinsame Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat für den Vermittlungsausschuß. In der Antragsbegründung war daran erinnert worden, daß nach dem Umzug nach Berlin über Verfahrensänderungen, insbesondere für streitige Abstimmungen sowie die Durchführung erweiterter öffentlicher Ausschußsitzungen zur Entlastung des Plenums, zu beraten und zu entscheiden sei.
Abgelehnt hat das Plenum einen Änderungsantrag der CDU/CSU ( 14/2) auf Streichung der Geschäftsordnungspassage, nach der jede Fraktion durch mindestens eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten im Präsidium vertreten ist.
An den Geschäftsordnungsausschuß überwiesen wurde ein Änderungsantrag der PDS ( 14/3). Sie will bei der Tagesordnung Minderheitenrechte von Fraktionen stärker berücksichtigt sehen, eine Redebegrenzung auf 30 Minuten ermöglichen und Ausschußberatungen grundsätzlich öffentlich machen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804018b
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