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Dezember 06/1998
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Buchungsbelege jetzt zehn Jahre aufbewahren

(fi) Der Bundestag hat am 10. Dezember den zweiten Teil des Entwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 ( 14/23) in namentlicher Abstimmung mit 361 Ja-Stimmen bei 204 Nein-Stimmen angenommen. Dieser "zweite Vorläufer" wurde als Steueränderungsgesetz 1998 verabschiedet. Der Beschluß basiert auf einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/158) vom 8. Dezember, in dem die Koalitionsfraktionen und die PDS für und die CDU/CSU sowie die F.D.P. gegen die Änderungen votierten.
Im Ausschuß setzte sich die Koalition mit ihrem Vorhaben durch, die Aufbewahrungsfristen für steuer- und handelsrechtlich relevante Buchungsunterlagen von sechs auf zehn Jahre anzuheben. Davon ausgenommen bleiben die Handels- und Geschäftsbriefe, für die weiterhin die sechsjährige Aufbewahrungsfrist gilt. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der PDS, alle Unterlagen in die zehnjährige Frist einzubeziehen.

Ermittlungen abschließen

Keine Mehrheit fand auch ein Vorschlag der F.D.P., der von der CDU/CSU mitgetragen wurde, die Aufbewahrungsfrist lediglich für die Kreditinstitute um ein Jahr zu verlängern, um den Steuerfahndern zu ermöglichen, ihre Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Einführung der Zinsabschlagsteuer im Jahre 1992 abzuschließen. Bei einer weiterhin nur sechsjährigen Aufbewahrungsfrist wären die betroffenen Banken nicht mehr verpflichtet, Buchungsvorgänge des Jahres 1992 aufzubewahren.
Die F.D.P. hielt es nicht für angemessen, der gesamten deutschen Wirtschaft diese Zusatzkosten aufzubürden, damit in einigen Fällen die Ermittlungen abgeschlossen werden können. Die CDU/CSU erinnerte an die Anhörung vom 7. Dezember, in der sich alle Sachverständigen mit Ausnahme der Deutschen Steuer-Gewerkschaft gegen längere Aufbewahrungsfristen ausgesprochen hätten. Die Sozialdemokraten verwiesen auf moderne Technologien der Archivierung, die die Unternehmen nutzen könnten. Beschlossen wurde darüber hinaus eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, wonach die Pensionsrückstellungen in einem Zeitraum von drei Wirtschaftsjahren, beginnend ab 1999, an die höhere Lebenserwartung angepaßt werden müssen. Das Jahr 1998 wurde nach Regierungsangaben deshalb nicht einbezogen, weil die Unternehmen sonst gezwungen wären, ihre für den Jahresabschluß 1998 bereits weitgehend fertigen Berechnungen neu erstellen zu müssen.
Der Finanzausschuß lehnte mit der Mehrheit von Koalition und PDS einen von der CDU/CSU mitgetragenen Antrag der F.D.P. ab, die für ein Wahlrecht der Unternehmen plädiert hatte, den erforderlichen Mehrbetrag über einen Zeitraum von vier Wirtschaftsjahren, beginnend bereits 1998, den Pensionsrückstellungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen zuführen zu können. Eine gesetzliche Pflicht zur Verteilung über drei Jahre lehnte sie ab.

Verteilung zwingend

Die Koalition begründete ihr Vorgehen damit, daß Verbindlichkeiten nicht von der jeweiligen Ertragslage der Unternehmen abhängig gemacht werden dürften und eine zwingende Verteilungsregelung der Klarheit für die Unternehmen diene. Auch die PDS hielt eine zwingende Verteilungsregelung für sachgerecht. Die SPD bat die Regierung, dafür zu sorgen, daß geänderte Sterbetafeln künftig rechtzeitig berücksichtigt werden, um damit verbundene steuer-, haushalts- und handelsrechtliche Probleme abzumildern.
Der Haushaltsausschuß hat dem Steueränderungsgesetz 1998 am 9. Dezember mit den Stimmen von Koalition und PDS zugestimmt, während es von Union und Liberalen abgelehnt wurde. Bei der Diskussion ging es vor allem um die Finanzierung des Gesetzes. Während die Koalitionsfraktionen zu dem Ergebnis gekommen waren, daß das Gesetz als Teil der gesamten Steuerreform mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar sei, erkannte die CDU/CSU "deutliche Deckungslücken". Für die F.D.P. ist diese Reform ein "ungedeckter Wechsel auf die Zukunft".
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806025b
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