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Dezember 06/1998
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Gewässerschutz auf hohem Niveau vorsorgend regeln

(um) Im Rahmen einer europaweiten Wasserrahmenrichtlinie soll ein vorsorgender Gewässerschutz auf hohem Niveau nach dem Stand der Technik oder der bestverfügbaren Technik europaeinheitlich verpflichtend geregelt werden. Dies hat der Bundestag am 10. Dezember beschlossen. Er folgte damit einer Empfehlung des Umweltausschusses ( 14/154), den EG-Richtlinienvorschlag zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Rats-Dok. Nr. 7531/97) zur Kenntnis zu nehmen und einem Entschließungsantrag von SPD und Bündnisgrünen dazu zuzustimmen. Darin hatte die Koalition erklärt, ein unterschiedliches Schutzniveau in den Mitgliedstaaten wäre mit dem Ziel einer nachhaltigen, umweltverträglichen Entwicklung unvereinbar.
Außerdem sollen nach dem Willen des Parlaments Maßnahmen festgelegt werden, um eine gute ökologische Qualität des Oberflächen- und Grundwassers bis Ende 2015 zu erreichen. Die Fristen für Ausnahmeregelungen sollen gestrafft werden und nur in Ausnahmefällen möglich sein. Gefährliche Schadstoffe und radioaktive Substanzen sollen ab 2021 in Gewässer nicht mehr eingeleitet werden dürfen. Schließlich setzt sich der Bundestag als Fernziel für ein anthropogen unbelastetes Grundwasser ein.

Null-Emission als Ziel

Im Fachausschuß hatte die CDU/CSU zuvor betont, das Ziel eines anthropogen unbelasteten Grundwassers zu erreichen sei gleichbedeutend mit dem unerreichbaren Ziel einer Null-Emission. Solange es Menschen gebe, werde es anthropogen belastetes Grundwasser geben. Dies sah die F.D.P. auch so.
Die SPD stellte dagegen klar, am Ziel einer "Null-Emission" beim Grundwasser wolle man trotz der Kritik von Union und F.D.P. festhalten. Jede andere Formulierung führe zu unterschiedlichen Interpretationen im Hinblick auf notwendige Maßnahmen. Aus deutscher Sicht sei ein europaeinheitlicher Gewässerschutz auf hohem Niveau angesichts des hier erreichten Standes von besonderer Bedeutung. Die Bündnisgrünen machten deutlich, sie würden sich auch mit der Formulierung "anthropogen weitestgehend unbelastetes Grundwasser" zufriedengeben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806043c
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