Blickpunkt
Dezember 06/1998
"Wir dürfen die Augen nicht vor der Menschenrechtspolitik im eigenen Land verschließen."
Interview mit der Vorsitzenden des neuen Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen)
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Claudia Roth: Nein. Es geht hier nicht um ein Jubiläum, sondern darum, daß sich die neue Regierung vorgenommen hat, ein deutliches Zeichen für Menschenrechtspolitik zu setzen. Deswegen wurde der Unterausschuß Menschenrechte zum Vollausschuß.
Was bedeutet das in der Praxis?
In dieser Form muß sich der Ausschuß nicht mehr auf Aspekte der Außenpolitik beschränken, sondern kann alle Politikfelder auf Menschenrechtsaspekte überprüfen, zum Beispiel die Entwicklungspolitik, die Außenwirtschaftspolitik, die Rüstungsexportpolitik und die Innenpolitik.
Sie nannten das Stichwort Innenpolitik. Gibt es in der Bundesrepublik Defizite, was die Menschenrechte anbelangt?
Wo sind denn die Menschenrechte für Flüchtlinge im Flughafenverfahren, wo in den Abschiebegefängnissen unseres Landes? Hier klaffen doch Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Und da wollen wir ansetzen. Ein erster Beschluß des Ausschusses war es, sich in Zukunft auch um menschenrechtsrelevante Aspekte in der Asyl- und Minderheitenpolitik zu kümmern. Wir dürfen die Augen nicht vor den Defiziten in der Menschenrechtspolitik im eigenen Land verschließen.
Gibt es weitere konkrete Pläne der neuen Regierung zur Menschenrechtspolitik?
Sogar schon Ergebnisse: Mit Gerd Poppe wurde bereits der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amts benannt, und das Kabinett hat der Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes zugestimmt. Darüber hinaus ist die Gründung eines unabhängigen Menschenrechtsinstituts geplant.
Wo sehen Sie in der Ausschußarbeit Ihren persönlichen Schwerpunkt?
Die zentrale Herausforderung für mich ist Artikel 1 der Menschenrechtserklärung "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren". Wer sich vergegenwärtigt, was dieser Satz bedeutet, sieht schon ein enorm großes Potential an Handlungsbedarf vor sich. Denn dort steht: alle Menschen. Nicht Deutsche oder Europäer oder weiße oder gesunde oder heterosexuelle.
Was verstehen Sie unter Menschenrechtspolitik?
Jedenfalls nichts romantisch Verklärtes. Menschenrechtspolitik ist Realpolitik, keine Irrealpolitik. Sie ist Demokratiepolitik. Nur in einer stabilen Demokratie können Menschenrechte gedeihen.
Sollte die Bundesrepublik wirtschaftliche Beziehungen zu einem Land abbrechen, das elementare Menschenrechte nicht beachtet?
Die Bundesrepublik sollte wirtschaftliche Beziehungen nutzen, um Menschenrechte durchzusetzen und Demokratisierungsprozesse voranzutreiben. Dazu braucht es zum Beispiel einklagbare Menschenrechtsklauseln. Auch mu
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806058