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Februar 01/1999
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Erwin Marschewski, CDU/CSU

Doppelte Staatsangehörigkeit macht die neuen Deutschen zu Halb-und-halb-Bürgern

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Die generelle Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit stellt im doppelten Sinne eine Scheinlösung dar. Zum einen, weil sie einen neuen Schein (sprich Paß) ausstellt. Zum anderen und vor allem aber, weil sie das Problem der Integration und besonders der inneren Zugehörigkeit der Zugewanderten nur dem Schein nach löst. Integration findet nicht durch die Vergabe eines Passes statt, sondern durch den Willen der Fremden, sich in unsere Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört zu allererst ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache.

Auch unsere gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Werte - hervorzuheben sind das Gebot religiöser Toleranz und die Gleichberechtigung von Mann und Frau - sind anzuerkennen. Solche Integration wird nicht durch Zulassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten, sondern durch Sprachkurse und Bildungsprogramme, welche den Fremden Land und Leute, Kultur und Brauchtum näherbringen, gefördert.

Doppelte Staatsangehörigkeit hingegen macht die neuen Deutschen zu Halb-und-halb-Bürgern. Sie schafft doppelte Loyalitäten, doppelte Pflichten, manchmal auch doppelte Kosten. Sie schafft keine Authentizität, sie schafft sie ab, sie zerreißt innerlich und äußerlich denjenigen, dem sie als Wohltat zugedacht war.

Wir wünschen, daß sich die nach Deutschland Zugewanderten und auf Dauer hier Verbleibenden eindeutig zu ihrer neuen Heimat, auch ihrer spezifischen Geschichte, bekennen. Deshalb sollen sie die deutsche Staatsangehörigkeit - von Härtefällen abgesehen - nur nach Aufgabe der ursprünglichen erhalten. Damit werden Probleme bei der Wehrpflicht, im Erb- und im Familienrecht usw. vermieden und wird eine Grundlage dafür geschaffen, daß Probleme aus der alten Heimat nicht so schnell zu Auseinandersetzungen zwischen den neuen Deutschen führen. Denn sie alle haben sich der neuen Heimat zugewendet.

Die Einbürgerung ist damit Ausdruck geglückter Integration und Sozialisation. Diese gilt es zu fördern. Das kann auch dadurch geschehen, daß mit der Möglichkeit zur Einbürgerung ein Anreiz zur Integration geschaffen wird. Die Einbürgerung zum Null-Tarif beseitigt diesen Anreiz, gibt alle Rechte, ohne dafür Integrationsleistungen zu erhalten, und beläßt dem Neu-Bürger das Hintertürchen der Rückkehr in die Herkunftsgesellschaft. Sie ist damit integrationsschädlich. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen muß demgegenüber vor allen Dingen die soziale und wirtschaftliche Integration der Ausländer stehen. Wichtig ist danach vor allem, daß Ausländerkinder in Deutschland einen Kindergartenplatz erhalten, daß sie in der Schule zusätzlichen deutschen Sprachunterricht erhalten, daß Ausländer im Rahmen der beruflichen Ausbildung besonders gefördert werden.
Die Integration wird sodann komplettiert durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, den auch wir erleichtern wollen, insbesondere durch Verkürzung der Einbürgerungsfristen und eine Zusicherung für Ausländerkinder zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die sie bei Volljährigkeit bei Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit einlösen können.
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Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901009
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