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März 02/1999
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GESUNDHEITSMINISTERIUM

Hälfte des Etats 1999 für Pflegeeinrichtungen

(hh) Mit 989,52 Millionen DM (1998: 86,7 Millionen DM) werden die meisten Mittel dieses Einzelplans im Haushaltsjahr 1999 in die Investitionen fließen. An zweiter Stelle folgen die Personalausgaben mit 268,03 Millionen DM. 1998 waren es 260,8 Millionen DM.

Für Zuweisungen und Zuschüsse sind 194,76 Millionen DM ausgewiesen. Das sind 9,96 Millionen DM weniger als im Vorjahr. Leicht aufgestockt wurde der Ansatz für die sächlichen Verwaltungsausgaben. Er stieg von 170,84 Millionen DM auf nun 182,7 Millionen DM.

Der Löwenanteil des Aufwuchses im Gesamtetat findet sich in dem Kapitel Allgemeine Bewilligungen wieder. Die dort eingestellten Gesamtausgaben sind von 240,34 Millionen DM im letzten Haushalt auf 1,1 Milliarden DM angestiegen. 877,37 Millionen DM dieser Mittel werden für Investitionen benötigt. Allein 800 Millionen DM davon fließen in die Finanzhilfen des Bundes an die neuen Länder zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Im Vorjahresetat war dort nichts eingestellt.

Von 0 auf 80 Millionen DM angestiegen ist gleichzeitig der Ansatz für Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger. Für Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen sind des weiteren 71,8 Millionen DM vorgesehen.

Leicht zurückgefahren, und zwar von 27,62 Millionen DM in 1998 auf jetzt 25,4 Millionen DM, wurden die Maßnahmen auf dem Gebiet des Drogen­ und Suchtmittelmißbrauchs. Auch bei der Versorgung chronisch Kranker wurde der Rotstift angesetzt. Der Ansatz fiel von 4,31 Millionen DM auf 3,83 Millionen DM. Eine weitere große Summe bei den Allgemeinen Bewilligungen wird mit 71,45 Millionen DM (71,57 Millionen DM) in das internationale Gesundheitswesen fließen. 69,14 Millionen (69,44 Millionen DM) davon werden allein für Beiträge an internationale Organisationen benötigt. Die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung will sich die Bundesregierung insgesamt 44,94 Millionen DM (45,58 Millionen DM) kosten lassen. Von diesem Betrag sind 39,5 Millionen DM für die Zuweisungen an die Länder für den Betrieb von Forschungseinrichtungen der "Blauen Liste" vorgesehen. Im Vorjahr war dort nichts eingestellt.

Die Ausgaben für die Aidsbekämpfung werden dem Entwurf zufolge von 21,45 Millionen DM in 1998 auf 19,6 Millionen DM beschnitten. Von 14 Millionen DM auf 11,5 Millionen DM reduziert wurden die Mittel für die Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge. Für das Bundesministerium selbst sieht die Regierung 83,95 Millionen DM vor. 1998 waren es 87,71 Millionen DM. Der größte Teil der Mittel - 57,56 Millionen DM - wird für Personal benötigt. Dem Bundesministerium für Gesundheit unterstehen als Bundesoberbehörden sowie als nichtrechtsfähige Bundesanstalten zentrale Einrichtungen des Gesundheitswesen:

· Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Köln): 22,49 Millionen DM (21,95 Millionen DM);

· Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (Köln): 24,79 Millionen DM (21,89 Millionen DM);

· Paul­Ehrlich­Institut (Langen/Hessen): 91,05 Millionen DM (84,41 Millionen DM);

· Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: 111,02 Millionen DM (71 Millionen DM);

· Robert­Koch­Institut (Bundesinstitut für Infektionskrankheiten/Berlin): 78,05 Millionen DM (75,16 Millionen DM);

· Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (Berlin): 116,48 Millionen DM (115,7 Millionen DM).

Einzelplan 15

(in Millionen DM)

Ausgaben

Einnahmen

Verpflichtungs­
ermächtigung

1999

1,63

0,68


0,34

1998

0,72

0,63


0,03
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902042a
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