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März 02/1999
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Pauschalbeiträge müssen nur für GKV-Versicherte gezahlt werden

(as) Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280) und dabei vor allem die Regelung, die sicherstellt, daß Pauschalbeiträge des Arbeitgebers nur für solche geringfügig Beschäftigten gezahlt werden, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind und daher Anspruch auf die Sachleistungen der GKV haben, haben am 23. Februar im Mittelpunkt der Beratungen des Gesundheits- und des federführenden Arbeitsausschusses gestanden.

In beiden Gremien erläuterte die Regierung, mit der Änderung werde verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung getragen. Negative arbeitsmarktpolitische Auswirkungen seien nicht zu befürchten, da es sich bei den geringfügig Beschäftigten, die nicht der GKV angehören, um einen verschwindend geringen Personenkreis handele. Folge dieser Änderung werde sein, daß die erwarteten Mehreinnahmen für die GKV 1999 nicht 1,5 Milliarden DM, sondern rund 1,35 Milliarden DM betragen werden. Die F.D.P. interessierte sich im Fachausschuß vor allem für die Kosten der Neuregelung und die Höhe möglicher Rentenansprüche der geringfügig Beschäftigten. Auch gab sie zu bedenken, mit dem Wegfall der Pauschalbeiträge des Arbeitgebers für nicht in der GKV versicherte Beschäftigte würden Beamtengattinnen oder Zahnarztehefrauen attraktivere Kandidatinnen für die Mini-Jobs. Die CDU/CSU schloß sich dem an und ergänzte, auf diese Art würden die Mini-Jobs nicht eingedämmt. Die PDS hielt die Festschreibung der Geringfügigkeitsgrenze auf 630 DM für "kontraproduktiv", und vor allem in Ostdeutschland werde sie sich negativ auswirken. Die Grenze müsse auf 200 DM festgeschrieben werden. Im Sportausschuß betonte die Regierung am selben Tag, für Sportvereine ändere sich steuerrechtlich gar nichts. Diese würden lediglich durch zukünftige Abgaben an die Sozialversicherung geringfügig belastet. Die CDU/CSU kritisierte, mit der Neuregelung werde das Ehrenamt "zerstört". Die SPD wies dies "ausdrücklich" zurück. Zunächst müsse geklärt werden, was überhaupt ein Ehrenamt sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9902/9902046b
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