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Mai 04/1999
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Helfer im Ausland schützen

(fa) Wer sich an einem humanitären Auslandseinsatz beteiligt, soll künftig den umfassenden Schutz der deutschen Sozialversicherung genießen. Wie es in einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/628) vom 13. April weiter heißt, seien die Förderungsregelungen des Freiwilligen Sozialen Jahres anzuwenden. Ehrenamtliche Helfer seien in dieser Hinsicht bislang gegenüber den Personen benachteiligt, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr mit vergleichbaren Hilfseinsätzen leisten. Dies werde von den Betroffenen zu Recht als Benachteiligung empfunden, so die Länderkammer.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Stellungnahme die Initiative ab. Der Begriff "humanitärer Einsatz im Ausland" sei zu unbestimmt. Die Vorlage könne daher sowohl die Förderung eines nur mehrstündigen Engagements, als auch eines Einsatzes von über zehn Jahren Gesamtdauer umfassen. Den Angaben zufolge will die Regierung zu dieser Thematik einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9904/9904043a
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