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Juli 06/1999
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Investitionen in Armenien schützen

(wi) Zum Vertrag mit Armenien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/1008) vorgelegt, den der Bundestag am 24. Juni zur Beratung an den Wirtschaftsausschuß überwiesen hat. Das Abkommen sichert Direkinvestitionen ab, vor allem durch die Gewähleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen, durch Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtsweggarantie und internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906060d
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