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Oktober 09/1999
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Berichtspflicht nachkommen

(re) Die Bundesregierung soll ihrer im Grundgesetz festgelegten Pflicht, das Parlament jährlich über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung zu unterrichten, jeweils bis zum 31. Juli eines Jahres nachkommen. Dies beschloss der Rechtsausschuss am 29. September einvernehmlich in Abänderung eines Antrages der CDU/CSU ( 14/1146).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909052b
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