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November 10/1999
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Verordnung nicht aufgehoben

(wi) Der Bundestag hat am 11. November darauf verzichtet, eine Verordnung der Bundesregierung ( 14/1414) aufzuheben. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom 3. November ( 14/2034). Durch die Verordnung wurde die Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung geändert. Der Teil I der Ausfuhrliste wurde an die gemeinsame Liste der Europäischen Union für Güter mit sowohl militärischem als auch zivilem Verwendungszweck angepasst.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910045d
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