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November 10/1999
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BERICHT ZUR AGRAR­GEMEINSCHAFTSAUFGABE

Regierung will Wettbewerbsfähigkeit der Agrar­ und Forstbetriebe stärken

(lw) Die Förderung mit Mitteln der Bund­Länder­Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) soll im Zeitraum von 2000 bis 2003 vornehmlich darauf abzielen, die Wettbewerbs­ und Leistungsfähigkeit der Agrar­ und Forstbetriebe und der Vermarktungseinrichtungen zu stärken.

Im Mittelpunkt stehen ferner eine bessere Umweltverträglichkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung, beispielsweise durch ökologischen Landbau, sowie der Erhalt der Funktionsfähigkeit der Strukturen im ländlichen Raum, um die Produktions­, Arbeits­ und Lebensbedingungen der Land­ und Forstwirtschaft zu verbessern. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der GAK im Rahmenplan 2000 bis 2003 ( 14/1652) hervor.

Als Schwerpunkt nennt die Regierung die Förderung von Investitionen, die die Beschäftigungssituation auf dem Land verbessern sollen. Beispielsweise sollen beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm Haupt­ und Nebenerwerbsbetriebe in der Investitionsförderung und in der Junglandwirteförderung gleichgestellt werden. Die bisher zu einem Investitionsvolumen von 150.000 DM gegebene Wahlmöglichkeit zwischen Agrarkredit und kombinierter Investitionsförderung will die Regierung aufheben.

Ein Agrarkredit soll bis zu einem förderfähigen Investitionsvolumen von 200.000 DM in Anspruch genommen werden können. Erst bei einem höheren Volumen stehe die kombinierte Investitionsförderung mit strengeren Fördervoraussetzungen und höheren Subventionswerten offen. Der maximale Zinsverbilligungssatz soll von fünf auf vier Prozent gesenkt und die Inanspruchnahme des Baukostenzuschusses in der kombinierten Investitionsförderung an die gleichzeitige Inanspruchnahme eines Kapitalmarktdarlehens gebunden werden.

Änderungen sind nach Regierungsangaben auch bei der Ausgleichszulage vorgesehen. So soll für Ackerflächen nur noch höchstens die Hälfte der Zulage gezahlt werden, die bei der Grünlandbewirtschaftung dieses Gebiets vorgesehen wäre. Der Mindestbetrag je Betrieb soll von 200 DM auf 500 DM angehoben werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910047b
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