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November 10/1999
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CDU/CSU möchte Strafverfahren beschleunigen

(re) Einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Strafverfahren ( 14/1714) hat die CDU/CSU vorgelegt. Die Fraktion erläutert, mit den bisherigen gesetzlichen Vorschriften habe ein durchschlagender Erfolg – zumindest mit Blick auf die Entlastung der Strafjustiz von besonders umfangreichen Verfahren – noch nicht erreicht werden können. Um dem abzuhelfen, seien Änderungen erforderlich, insbesondere in den Bereichen der Strafprozessordnung, des Jugendgerichtsgesetzes und des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Unter anderem möchte die Union mit ihrer Initiative sicherstellen, künftig den prozessualen Missbrauch des Rechts einer Ablehnung von Richtern zu verhindern. Ihr Entwurf zielt deshalb darauf, als neues Kriterium der Unzulässigkeit die "offensichtliche Unbegründetheit" des Ablehnungsgesuches einzuführen.

Unter der Bedingung eines einstimmigen Beschlusses werde hierdurch – unabhängig von der Bewertung einer Verfolgung verfahrensfremder Zwecke – in Fällen "evident aussichtsloser Befangenheitsanträge" die Möglichkeit einer Entscheidung in unveränderter Besetzung des Spruchkörpers geschaffen. Dies bewirke eine nicht unwesentliche Verfahrenserleichterung und – beschleunigung, so die Abgeordneten.

Nichtvereidigung als Regelfall

Zudem müssten Gründe für die Ablehnung eines Richters künftig generell unverzüglich geltend gemacht werden, verlangt die Union. Sie möchte weiter künftig in Anpassung an die gerichtliche Praxis die Vereidigung im Strafverfahren in das Ermessen des Gerichts stellen. Eine Nichtvereidigung als Regelfall gefährde die Rechtsordnung nicht, da die Möglichkeit einer Eidesleistung erhalten bleibe. Durch diese Neuregelung sei eine Straffung und Vereinfachung der Strafverfahren zu erwarten.

Die CDU/CSU plädiert zudem dafür, im Rechtsmittelbereich den Widerspruch zu beseitigen, dass bei Verfahren, welche beim Amtsgericht ihren Ausgang nehmen, drei Instanzen zur Verfügung stehen, bei Sachen, die erstinstanzlich vom Landgericht verhandelt werden, aber nur zwei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9910/9910071a
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