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Dezember 11/1999
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Überwachung wird nicht erweitert

(re) Die Telefonüberwachung wird nicht auf Delikte wie Bestechlichkeit und Bestechung sowie für Taten des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie erweitert. Der Bundestag wies am 3. Dezember auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/2192) einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU ( 14/162) zurück.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9911/9911044a
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