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Januar 01/2000
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AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE

Europäische Vereinbarung über die Stromdurchleitung erforderlich

(wi) Für Stromlieferungen innerhalb des liberalisierten europäischen Strommarktes ist auf europäischer Ebene eine Vereinbarung über die Durchleitung erforderlich. Dies betonte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 19. Januar im Wirtschaftsausschuss, als es über die Verbändevereinbarung zu den Kriterien für die Bestimmung von Netznutzungsentgelten für elektrische Energie berichtete.

Die Vereinbarung war am 13. Dezember 1999 zwischen dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke auf der Basis des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts getroffen worden. Sie betrifft Einspeisungen von elektrischer Energie in definierte Einspeisepunkte des Netzsystems und die damit verbundene zeitgleiche Entnahme der eingespeisten elektrischen Energie an räumlich davon entfernt liegenden Entnahmepunkten des Netzsystems. Ferner werden darin Kriterien für die Gestaltung von Netznutzungsverträgen und für die Ermittlung von Netznutzungsentgelten bestimmt.

Wie das Ministerium in der Sitzung mitteilte, gibt es in der Europäischen Kommission Vorbehalte gegen die vorgesehene Aufteilung Deutschlands in eine nördliche und südliche Stromhandelszone. Das Ministerium wies aber darauf hin, dass jede dieser Handelszonen einen Markt umfasse, der für sich gesehen größer sei als Märkte einzelner EU-Mitgliedstaaten. Im Übrigen sei in der Verbändevereinbarung ausdrücklich vorgesehen, dass diese Regelung an europäische Regelungen für grenzüberschreitende Stromtransporte angepasst wird, sobald diese vorliegen.

Für die SPD-Fraktion stellte sich die Frage, wie die freiwillige Verbändevereinbarung in eine Netzzugangsverordnung überführt werden könne. Nach ihrer Auffassung kann eine Verbändevereinbarung eine öffentlich-rechtliche, verbindliche Regelung nicht ersetzen. Dies lehnte die CDU/CSU-Fraktion ab. Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts werde so ausgelegt, dass eine Durchleitung von Strom zugelassen werden müsse. Damit sei der Weg über die Gerichte offen. Es gebe keine Veranlassung, vom freiwilligen Weg abzurücken und neue Behörden zu schaffen.

Auch die F.D.P. begrüßte, dass die Regierung einer freiwilligen Vereinbarung Vorrang vor einer rechtlichen Regelung gegeben habe. Die Bündnisgrünen plädierten dafür, es zunächst mit einer freiwilligen Vereinbarung zu versuchen und diese durch eine Verordnung als "Drohinstrument im Hintergrund" zu stärken.

Das Ministerium ergänzte, den Weg der freiwilligen Vereinbarung zu gehen, sei grundsätzlich richtig. Die Vereinbarung sei befristet bis Ende 2001. Bis dahin sollen Erfahrungen mit ihr gesammelt werden. Wenn man auf europäischer Ebene eine einvernehmliche Lösung finde, dann gebe es auch rechtsstaatliche Mittel, die Vereinbarung in eine verbindliche Form zu bringen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001037a
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