Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2000 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 01/2000 Inhaltsverzeichnis >
Januar 01/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

NACH URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFES

Über Waffendienst von Frauen in der Bundeswehr sorgfältig beraten

(re) SPD und CDU/CSU haben am 19. Januar im Rechtsausschuss übereinstimmend davor gewarnt, übereilt auf ein Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg zu reagieren, dem zufolge Frauen nicht generell von bewaffneten Einheiten der Bundeswehr ausgeschlossen werden dürfen. Dieses Thema erfordere eine "sehr sorgfältige" Beratung und vertrage keine "Schnellschüsse", betonten sowohl Sozial- als auch Christdemokraten. Eine einfache Streichung einer Bestimmung des Grundgesetzes (Artikel 12a), wonach Frauen "auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten" dürfen, wie von der F.D.P. in einem Gesetzentwurf ( 14/1728) vorgeschlagen, reiche deshalb nicht aus.

SPD und CDU/CSU ließen gleichzeitig erkennen, sie verfolgten grundsätzlich das Ziel, die deutschen Streitkräfte mehr als bislang für Frauen zu öffnen. Über die Frage, wie dies rechtlich und politisch auszugestalten sei, müsse es jetzt eine parlamentarische Anhörung unter Beteiligung der Bundestagsausschüsse für Verteidigung sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Auskunft geben.

Die SPD wies im Rechtsausschuss ergänzend darauf hin, die Streichung des Satzes zum Waffendienst von Frauen im Grundgesetz könnte unter Umständen auch eine Wehrpflicht für Frauen zur Folge haben. Dies müsse aber auf jeden Fall vermieden werden, so die SPD.

Die Union betonte wiederum, sie sei dagegen, über eine Öffnung der Bundeswehr für Frauen künftig möglicherweise auf eine Wehrpflicht für Männer verzichten zu müssen. Sie wies im Übrigen darauf hin, die von manchen heute sicherlich zu Recht als nicht mehr zeitgemäß empfundene Bestimmung des Grundgesetzes zum Waffendienst für Frauen habe seinerzeit auch eine Schutzfunktion für das weibliche Geschlecht haben sollen. Frauen seien während der nationalsozialistischen Diktatur in der Wehrmacht missbraucht worden.

Die F.D.P. sprach sich demgegenüber dafür aus, das Thema "nicht auf die lange Bank zu schieben". Im Interesse all jener jungen Frauen, die einen Dienst in der Bundeswehr wünschten, sei das Parlament nach dem jüngsten Urteil des EuGH um so mehr in der Pflicht, schnell zu einer Lösung zu kommen.

Die Liberalen zeigten sich überrascht, wie schnell bereits von mancher Seite schon wieder Einschränkungen von Verwendungsmöglichkeiten für Frauen in der Armee formuliert würden. Dies sei schon beim Polizeidienst erfolglos versucht worden.

Die PDS erklärte, sie könne eine "gewisse Sympathie" für den Antrag der F.D.P. nicht verhehlen. Auch wer den Wunsch nach einem Waffendienst in der Bundeswehr nicht teile, sollte anderen eine solche Berufswahl nicht beschneiden. Ihre Fraktion sei in dieser Frage aber gespalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001051a
Seitenanfang
Druckversion