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März 02/2000
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ANHÖRUNG DES TOURISMUSAUSSCHUSSES

Meist verstoßen Reisende gegen den Artenschutz

(to) In rund 90 Prozent der Fälle, in denen die Zollverwaltung Verstöße gegen das Artenschutzrecht registriert, sind Touristen die Täter. Darauf verwies Bernd Marx vom Zollfahndungsamt Köln am 16. Februar in einer öffentlichen Anhörung des Tourismusausschusses zum Thema "Tourismus und Artenschutz".

Während 1993 lediglich 861 Verstöße mit 7.263 beschlagnahmten Tieren und Pflanzen festgestellt worden seien, sei diese Zahl bis 1999 auf 2.941 Verstöße mit 67.517 beschlagnahmten Exemplaren "explodiert". Dies bedeute eine Steigerung von fast 350 Prozent. Solche Zuwächse finden sich nach Angaben des Zollbeamten nicht einmal im Drogenschmuggel. Tiere und Pflanzen würden hauptsächlich aus den beliebten Ferienparadiesen der Dominikanischen Republik, Mexikos, Kubas und Thailands eingeschmuggelt.

Dekoration für die Kellerbar

In den Hauptreisezeiten würden die Asservatenstellen der Zollämter an deutschen Flughäfen regelmäßig überquellen, berichtete Marx weiter. Von der Koralle bis zum lebenden Papagei werde alles mitgebracht, was als Geschenk, Sammlerstück oder dekoratives Ambiente ins Wohnzimmer oder in die Kellerbar passen könnte. Am Frankfurter Flughafen komme es in Spitzenzeiten zu 40 bis 60 "Aufgriffen" täglich, sodass man dort bereits von "Massenkriminalität" spreche. Die Zollverwaltung reagiere auf diese drastische Zunahme mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit. An den Flughäfen würden zusammen mit Naturschutzorganisationen Ausstellungen, Schaukästen und Aufklärungsveranstaltungen zum Thema Artenschutz und Tourismus organisiert.

Das Bundesamt für Naturschutz sei 1998 dazu übergegangen, die ungenehmigte Einfuhr von Korallen, Muscheln, Fechterschnecken und Regenstöcken aus Kakteenholz nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen. Dadurch seien die Einnahmen des Bundesamtes aus Bußgeldverfahren um fast 20 Prozent von 149.000 DM 1998 auf 122.000 DM im letzten Jahr gesunken. Die Artenschutzpolitik der letzten Jahre, die auf Sanktionierung verzichtet habe, müsse daher als gescheitert angesehen werden. Zu beachten sei, dass nur etwa fünf Prozent der Reisenden kontrolliert werden. Marx verwies auf Österreich, wo seit 1998 eine gesetzliche Mindeststrafe von umgerechnet 1.500 DM bei illegaler Einfuhr artgeschützter Exemplare erhoben werde.

Jagdtourismus im Visier

Helmut Brücher, als Vertreter der "Konvention über den internationalen Handel mit Tier­ und Pflanzenarten" (CITES) geladen, rief die Touristen dazu auf, auf "Entnahmen" aus der Natur grundsätzlich zu verzichten und stattdessen handwerklich gefertigte Souvenirs zu kaufen. Er warf den Reiseveranstaltern vor, dass kein Katalog Hinweise auf verbotene Souvenirs enthalte. Reiseleiter vor Ort seien nicht geschult und könnten nicht aufklärend wirken. Brücher wies darauf hin, dass es Reiseveranstalter gebe, die sich auf Jagdtourismus spezialisiert hätten. Die ortsansässige Bevölkerung in den Zielgebieten habe davon allerdings kaum Vorteile.

Der Umweltbeauftragte des Reiseveranstalters Touristik Union International (TUI), Michael Iwand, betonte, die TUI habe keine Angebote für Jagdreisen im Programm. Jürgen Marbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Reisebüro­ und Reiseveranstalter­Verband (DRV) sagte, er wolle dies in seinem Verband zum Thema machen. Jagdtourismus sei ihm zwar noch nicht begegnet, er könne aber nicht ausschließen, dass Mitgliedsunternehmen auch damit ihr Geld verdienten.

Professor Manfred Niekisch von der Universität Greifswald berichtete, es gebe einzelne Projekte der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), in denen versucht werde, den Jagdtourismus zu vermarkten, für die ortsansässige Bevölkerung einen Nutzen zu erzielen. Auf die Frage, ob eine Bescheinigung über die Zulässigkeit des Imports von Pflanzen und Tieren das Problem entschärfen könnte, sagte Niekisch, angesichts von 60.000 verschiedenen Arten wäre dies nicht möglich.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002034a
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