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März 02/2000
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ÄNDERUNG DES WEINGESETZES BESCHLOSSEN

Stabileres Gleichgewicht schaffen

(lw) Der Deutsche Bundestag hat am 25. Februar einstimmig einen von der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes ( 14/2566) verabschiedet. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses ( 14/2800) an.

Die derzeit geltende gemeinsame Marktorganisation für Wein innerhalb der Europäischen Union läuft den Angaben zufolge am 1. August 2000 aus. Gleichzeitig werden 22 EG-Verordnungen aufgehoben. Die neue Weinmarktordnung, die durch die Änderung des Weingesetzes in deutsches Recht umgesetzt wird, soll ein stabileres Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage schaffen.

Zugleich ergebe sich die Möglichkeit für die Erzeuger, neue Märkte zu erschließen, heißt es in dem Entwurf. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors verbessert und die Intervention (Aufkauf von Überschüssen durch die EU) als günstige Absatzmöglichkeit für Überschüsse abgeschafft werden.

Zu den Neuerungen gehört, dass Neuanpflanzungen bis zum 31. Juli 2010 verboten bleiben, jedem Mitgliedstaat der EU jedoch Neuanpflanzungsrechte in Höhe von 1,5 Prozent seiner gesamten Weinbaufläche gewährt werden.Der Agrarausschuss hatte mit den Stimmen aller Fraktionen angesichts der Preisentwicklungen im Herbst 1999 einen Änderungsantrag zu dem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf beschlossen. In dem Änderungsantrag wird festgestellt, dass der Weinmarkt mit den geltenden Regelungen über den erlaubten Hektarertrag in einigen Anbaugebieten nicht ausreichend stabilisiert werden könne.

Die mengenmäßig unbegrenzte Lagerung von Übermengen aus Vorjahren führe im Herbst zu einem starken Preisdruck. Deshalb sollten den Ländern zusätzliche Stabilisierungsinstrumente an die Hand gegeben werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002035b
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