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März 02/2000
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Altersansprüche rechtlich regeln

(as) Die PDS will ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post in der DDR Altersansprüche zukommen lassen. Im Zuge der Wiedervereinigung seien keine Regelungen zur Weitergewährung der Ansprüche auf Altersversorgungen von ehemaligen Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR getroffen worden, schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 14/2729).

Die Einkünfte der Betroffenen müssten gemäß zweier Urteile des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 1998 rentenrechtlich anerkannt werden. Bisher weigern sich den Abgeordneten zufolge aber die Rentenversicherungsträger, die Gerichtsurteile umzusetzen.

Aus diesem Grunde wird die Bundesregierung aufgefordert, eine rechtliche Regelung zu schaffen, die den Altersansprüchen der ehemaligen Beschäftigten gerecht wird. Demnach solle Anspruchsberechtigung rückwirkend ab 1. Juli 1990 für alle Personen bestehen, denen nach den Bestimmungen der ehemaligen Reichsbahn und der Deutschen Post eine Altersversorgung zugestanden habe. Nach Auffassung der Fraktion soll die Finanzierung dieses Vorhabens durch den Bund erfolgen, da dieser Rechtsnachfolger des Trägers der Altersversorgung sei und die Sondervermögen Bahn und Post der DDR Bundesvermögen geworden seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002045c
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