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März 02/2000
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ANHÖRUNG IM AUSSCHUSS

Über Perspektiven des digitalen Kabels informiert

(ku) Am 16. Februar informierte die Vertreterin von WDR und ARD im Ausschuss für Kultur und Medien, die Ausschussmitglieder und den anwesenden Staatsminister über die Perspektiven des digitalen Kabels unter dem Aspekt notwendiger Regelungen des freiheitlichen Zugangs und der Auswahl von Informationen im Fernsehen.

Die Information erfolgte vor dem Hintergrund des neu zu bildenden Unterausschusses "Neue Medien" und gab erste Einblicke für einen Regelungsbedarf im Falle einer Verquickung technologischer Standards, veränderter Wettbewerbsstrukturen und gesetzlicher Vorgaben eines freiheitlichen Informationszugangs und inhaltlicher Auswahl.

Mit einer derzeit hierzulande bereits sechzigprozentigen Abdeckung sei das digitale Kabel, so Michel, wichtigster Träger von Informationen und "strategische Schlüsselressource" für TV und Internet.

Aufgrund seiner Breitbandtechnologie sei das Kabel um ein vielfaches besser als Satellit oder Telefon zur Datenübertragung geeignet und in der Lage, im Parallelbetrieb mehr Informationen schneller zu den Empfängern zu transportieren. Sogar die riesigen DWtenmengen für die digitale Filmdarstellung könne damit zeitnah gewährleistet werden.

Gesetzlicher Regelungsbedarf bestehe aus Sicht der Öffentlichen Sendeanstalten bei der geeigneten Decodierung durch die sog. D­Box. Hier gebe es Kontroversen hinsichtlich des freiheitlichen Zugangs in Zusammenhang mit privatwirtschaftlich geregeltem Ankauf, Lizenzvereinbarungen und Pay­TV­Verträgen.

Die neuen Technologien, rechtlich festverankerte Lizenzierungsbeschränkungen und Konzentrationen der Wettbewerber könnten dazu führen, die publizistische Arbeit zu monopolisieren und inhaltliche Fragen und den Informationszugang durch technologische Strukturen zu beeinflussen oder sogar einzuschränken.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002059b
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