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März 02/2000
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MICHEL BARNIER IM FACHAUSSCHUSS:

Europäische Kommission muss handlungsfähig bleiben

(eu) Das für die Regierungskonferenz über institutionelle Reformen in der EU zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, Michel Barnier, hat am 24. Februar unterstrichen, nach einem Beitritt von bis zu 13 Ländern zur Union müsse die Handlungsfähigkeit der Kommission gewahrt bleiben. Nur so könne sie die ihr übertragene Aufgabe, Kohärenz und Einheit zu gewährleisten, erfüllen, erklärte Barnier in einer Aussprache mit dem Europaausschuss.

Der Kommissar verwies darauf, das Kollegialitätsprinzip, also die Tatsache, dass jedes Kommissionsmitglied gleichberechtigt bei der Vorbereitung der Vorschläge und der Beschlussfassung mitwirke, sei eine wesentliche Quelle der Legitimität der Handlungen der Europäischen Kommission. Diese sei schließlich – auch wenn sie dem Europäischen Parlament politisch verantwortlich sei – im Unterschied zu anderen Exekutivorganen nicht direkt aus Wahlen hervorgegangen.

Michel Barnier
Michel Barnier

In einer erweiterten EU, so Barnier weiter, gebe es nun entweder die Möglichkeit, die Zahl der Kommissionsmitglieder auf 20 festzuschreiben und durch ein im Vertrag verankertes Rotationssystem die Gleichheit der Mitgliedstaaten zu sichern, oder aber jedem Mitgliedstaat von vornherein einen Kommissar zuzugestehen. Letzteres werde eine tiefgreifende Neuorganisation der Kommission zur Folge haben.

Barnier ließ in diesem Zusammenhang seine persönliche Meinung durchblicken, die Lösung mit auch künftig 20 Kommissaren zu bevorzugen. Diese Variante sei besser geeignet, das Kollegialitätsprinzip als Grundlage der Arbeit auch in einer größeren EU zu erhalten.

In der Diskussion mit dem Ausschuss spielte vor allem die künftige Form einer verstärkten Zusammenarbeit bestimmter EU­Mitgliedstaaten eine Rolle. Die SPD machte in diesem Zusammenhang erneut darauf aufmerksam, es müssten für den Rat, vor allem aber für das Europäische Parlament Regelungen gefunden werden, welche die Frage beantworteten, wie mit dem Stimmrecht jener umzugehen sei, die sich nicht an einer solchen verstärkten Zusammenarbeit beteiligten.

Die CDU/CSU plädierte erneut dafür, im Rahmen einer künftigen flexiblen Zusammenarbeit das Vetorecht für Staaten, die eine solche Kooperation ablehnten, zu beseitigen. Auch die Beschränkung auf einzelne Politikbereiche, wie sie im Amsterdamer Vertrag vorgenommen sei, müsse aufgehoben werden.

Der Kommissar versuchte im Übrigen Bedenken aus dem Ausschuss zu entkräften, die künftige Stimmengewichtung im Rat könnte dazu führen, dass kleinere Mitgliedstaaten Entscheidungen der EU blockieren könnten. Zwar sei es richtig, dass im Zuge der Erweiterung eher kleinere als größere Länder hinzukämen, ein solches Bündnis "Kleine" gegen "Große" sei aber schon bisher eher selten gewesen. Aufmerksamkeit sei allerdings der Tatsache zu schenken, dass sich die Nettozahler in einer größeren EU ungern in einer Position wiederfinden wollten, in der sie von den – zahlreicher gewordenen – Nettoempfängern überstimmt werden könnten (siehe auch Seite 64).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002065a
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