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März 02/2000
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FACHGESPRÄCH DES EUROPAAUSSCHUSSES

Experten bewerteten Überführung von "Schengen" überwiegend kritisch

(eu) Überwiegend einer kritischen Bewertung unterzogen haben vom Europaausschuss geladene Sachverständige am 23. Februar die Überführung des so genannten Schengen­Besitzstandes in den Rahmen der Europäischen Union. Ziel eines Fachgespräches des Ausschusses war es, die Entwicklungen seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrags am 1. Mai 1999 einer näheren Betrachtung zu unterziehen und mögliche Schwachstellen des "Systems Schengen" aufzudecken.

Ein von seinerzeit fünf Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, im Juni 1985 im luxemburgischen Schengen unterzeichnetes Übereinkommen über den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen und zur Einführung des freien Personenverkehrs bildet zusammen mit einem Durchführungsübereinkommen dazu sowie weiteren Erklärungen und Beschlüssen diesen "Schengen­Besitzstand". Dem Übereinkommen sind mittlerweile weitere EU­Staaten beigetreten sowie Island und Norwegen.

Dr. Heiner Busch, Redaktionsmitglied des Informationsdienstes "CILIP" des Instituts für Bürgerrechte und Polizei an der Freien Universität in Berlin, bemängelte die nur unzureichende Einbeziehung des Europäischen Parlaments bei dem Prozess der Überführung von Schengen in den Rahmen der EU. Er äußerte zudem die Ansicht, der gesamte Prozess sei vor allem deshalb nicht vollständig gelungen, weil noch ein wichtiger Teil des Schengen­Regelwerks, das Schengener Informationssystem (SIS), im zwischenstaatlichen Bereich verblieben sei. Dieser Beurteilung schloss sich Professor Meinhard Hilf von der Universität Hamburg an. Er bewertete die Ergebnisse im Bereich "Schengen" seit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages aus diesem Grund ebenfalls als halbherzig.

Hilf wies aber gleichzeitig auch darauf hin, dass es sich bei Fragen der inneren Sicherheit um einen sensiblen Bereich handele, in dem das Vertrauen der Mitgliedstaaten untereinander langsam wachsen müsse. Dies sei wohl mit ein Grund für eine nur zögerliche Vergemeinschaftung auf diesem Gebiet. Darüber hinaus sprach sich Hilf für eine größere Transparenz beim Schengen­Besitzstand aus: Das Regelwerk sei mittlerweile so umfangreich und kompliziert, dass es kaum noch überschaubar und damit unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit problematisch sei.

Aus diesem Grund sah es Joaquim Nunes de Almeida, Mitglied des Kabinetts des für die Justiz­ und Innenpolitik zuständigen Kommissars António Vitorino, als Aufgabe der Europäischen Kommission an, eine klare Fassung des Schengen­Besitzstandes vorzunehmen. Grundsätzlich aber, so Nunes de Almeida, sei die Entscheidung des EU­Rates, "Schengen" in den Rahmen der Union zu überführen, als Erfolg zu bewerten.

Reformbedarf sahen auch weitere geladene Experten: So forderte Angelika Schriever­Steinberg, die für die Thematik zuständige Referatsleiterin beim Hessischen Datenschutzbeauftragten, ein eigenes Sekretariat und eine eigene Haushaltslinie für die so genannte Gemeinsame Kontrollinstanz, um diesem zwischenstaatlichen Gremium, das mit der datenschutzrechtlichen Kontrolle des Schengener Informationssystems (SIS) betraut ist, eine effiziente und unabhängige Arbeit zu ermöglichen.

Dieter Schneider, Landeskriminaldirektor im Innenministerium von Baden­Württemberg, beurteilte die Schengener Doppelstrategie aus kontrollfreiem Personenverkehr und diesen Kontrollabbau kompensierenden polizeilichen Maßnahmen insgesamt positiv. Er sah gleichwohl gerade auch im Hinblick auf die veränderte Sicherheitslandschaft nach Öffnung der Grenzen nach Mittel­ und Osteuropa das Bedürfnis einer Anpassung und Weiterentwicklung des Schengen­Besitzstandes. Insgesamt sprach er sich für eine Erweiterung der Rechtsgrundlagen und eine Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit aus.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002066a
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