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April 03/2000
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GESETZENTWURF ANGENOMMEN

Neues Ausweis- und Passrecht beschlossen

(in) Das Pass- und Personalausweisrecht wird geändert. Dies beschloss der Bundestag am 23. März, als er auf Empfehlung des Innenausschusses ( 14/2993) einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/2726, 14/2888) zustimmte. Mit der Änderung sollen notwendige Anpassungen und eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Auch soll durch eine Ausdehnung der Passbeschränkungen auf verbotswidrige Ausreisen das Rowdytum bei internationalen Sportveranstaltungen bekämpft werden. Erreicht wird dies durch klare Regelungen zum Eigentumsrecht der Bundesrepublik Deutschland am Pass und Personalausweis, durch eine Aufhebung der gesetzlichen Gebührenobergrenzen für die Ausstellung von Grenzübertrittspapieren und eine Strafbewehrung der so genannten passbeschränkenden Maßnahmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003030d
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